Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL machen in einer gemeinsamen Initiative für die kommende Bürgerschaftssitzung Front gegen die hohen Teilnahmehürden beim Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“, das zwischen 13. Februar und 5. März 2007 durchgeführt wird.
In gerade einmal 20 (!) Eintragungsstellen der Bezirksverwaltung kann man sich dabei am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 16 Uhr, sowie am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr eintragen. Ansonsten sind die Eintragungsstellen nur am Samstag, den 3. März, von 9 bis 13 Uhr und am letzten Eintragungstag, Montag 5. März von 8 bis 18 Uhr, geöffnet.
„Diese Eintragungszeiten sind eine skandalöse Farce. Erst wird der Ladenschluss freigegeben und dann werden die Eintragungszeiten beim Volksbegehren gekappt. Frei nach dem Motto: Shoppen rund um die Uhr – Demokratie leider geschlossen!“ erklärten die beiden Innen- bzw. Verfassungsexperten von SPD und GAL, Andreas Dressel und Farid Müller: „Nachdem zahlreiche Bezirke in diese Richtung aktiv geworden sind, unternehmen wir nun gemeinsam einen Vorstoß in der Bürgerschaft: Damit alle Hamburger teilnehmen können am Volksbegehren. Schließlich geht es um Zukunft der Hamburger Demokratie.“
Der Antrag der beiden Fraktionen sieht vor, weitere Eintragungsstellen in den Stadtteilen einzurichten, damit alle Eintragungsberechtigten auch tatsächlich ausreichend Gelegenheit haben, sich an dem Volksbegehren zu beteiligen. Außerdem sollen die Eintragungszeiten so gestalten werden, dass an allen Werktagen von 8 bis 19 Uhr sowie an drei Sonntagen jeweils vier bis sechs Stunden (von 12 Uhr bis 16 bzw.18 Uhr) eine Eintragung in den Eintragungsstellen möglich ist. „Das ist der richtige Weg, um die konsequent bürgerfeindliche Verfahrensgestaltung zu kompensieren. Die freie Unterschriftensammlung muss sich das Volk selbst wieder erkämpfen – mit diesem Volksgesetzgebungsverfahren“, so die beiden Initiatoren des Antrags Dressel und Müller abschließend.
Anlage
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Antrag
der Abgeordneten Dr. Andreas Dressel, Barbara Duden, Michael Neumann,
Rolf-Dieter Klooß, Erhard Pumm, Carola Veit (SPD) und Fraktion
der Abgeordneten Christa Goetsch, Dr. Willfried Maier, Christian Maaß,
Farid Müller, Dr. Till Steffen (GAL) und Fraktion
Betr.: Ladenschluss freigegeben – Eintragungszeiten beschränkt: Für ein bürgerfreundliches Verfahren beim Volksbegehren
Vom 13. Februar bis 5. März 2007 können Bürgerinnen und Bürgern in zwanzig Eintragungsstellen und zu beschränkten Zeiten die Volksbegehren „Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ und „Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ unterstützen. Die Bekanntmachung der beiden Volksbegehren durch die Behörden des CDU-Senats hat einmal mehr deutlich gemacht: Der CDU-Senat setzt seinen demokratie- und bürgerfeindlichen Kurs bei der Volksgesetzgebung fort.
Die näheren Durchführungsmodalitäten eines Volksbegehrens beruhen auf der Volksabstimmungsverordnung, die die – falschen – Entscheidungen der CDU-Bürgerschaftsmehrheit beim Volksabstimmungsgesetz nachvollzieht. Es liegt in den Händen der Hamburgerinnen und Hamburgern selbst, in einem Volksentscheid dieses Gesetz endgültig zu stoppen und es so fair auszugestalten, wie es sein soll.
Doch auch bis dahin gibt es Möglichkeiten, das Verfahren bürgerfreundlicher zu gestalten, damit eine möglichst optimale Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Volksbegehren gewährleistet werden kann: Wenn man schon die Amtseintragung zur ausschließlichen Möglichkeit der Eintragung erhebt, was die Antragsteller für falsch halten, dann muss diese jedenfalls so ausgestaltet sein, dass die Bürgerinnen und Bürger sich einfach und zu bürgerfreundlichen Zeiten eintragen können.
Der Senat setzt sich hierbei in fundamentalen Widerspruch zum serviceorientierten Umbau der Hamburger Verwaltung und zu seinen eigenen Gesetzesänderungen beim Ladenschluss. Das, was beim Ladenschluss für die CDU ideologisch gewünscht ist, weitestgehend freigegebene Öffnungszeiten, ist bei den Eintragungszeiten beim Volksbegehren für die CDU ideologisch unerwünscht. Der Senat untermauert damit, dass er gewillt ist, möglichst viele Volksgesetzgebungsverfahren auf der Ebene des Volksbegehrens scheitern zu lassen. Gerade beim anlaufenden Volksbegehren, bei dem es um die Zukunft der direkten Demokratie dieser Stadt geht, ist das nicht hinzunehmen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Durchführung der anlaufenden Volksbegehren nach § 8 der Volksabstimmungsverordnung in Abstimmung mit den Personalräten dafür Sorge zu tragen, dass
1) weitere Eintragungsstellen in den Stadtteilen eingerichtet werden, damit alle Eintragungsberechtigten auch tatsächlich „ausreichend Gelegenheit haben, sich an dem Volksbegehren zu beteiligen“ (§ 8 Abs. 1 VolksabstimmungsVO).
2) die Eintragungszeiten über die bürgerunfreundlichen Mindestöffnungszeiten des § 8 Abs. 3 VolksabstimmungsVO hinaus so gestalten werden, dass an allen Werktagen von 8 bis 19 Uhr sowie an drei Sonntagen jeweils vier bis sechs Stunden (von 12 Uhr bis 16 bzw.18 Uhr) eine Eintragung in den Eintragungsstellen möglich ist.