Sexismus im Betrieb – die Dunkelziffer ist auch im Norden hoch. Die Gegenmittel heißen: Mut, sich zu wehren, Betriebsräte und die Frauenquote, sagen die Gewerkschaften.
Sexuelle Anspielungen und Belästigungen am Arbeitsplatz: Angesichts einer hohen Dunkelziffer rät der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) betroffenen Frauen, den Personal- und Betriebsrat oder die betrieblichen Beschwerdestellen einzuschalten. Nach einer Expertise der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) berichtet fast jede zweite Frau über „irgendeine Form der von sexueller Belästigung“ oder von „unerwünschtem sexuellen Verhalten am Arbeitsplatz“.
„Mit Sprüchen wird Macht ausgeübt. Zoten, Herrenwitze, Sexbildchen oder gar körperliche Übergriffe am Arbeitsplatz gehören leider immer noch zum betrieblichen Alltag, gerade Frauen in gering entlohnten Jobs sind davon betroffen – vom Zimmermädchen bis zur Sekretärin. Das muss sich aber keine Frau bieten lassen, auch wenn sie im ersten Moment sprachlos ist. Mut tut gut“, sagt Lisanne Straka vom DGB Nord. Frauen könnten sich wehren, denn die Gesetze seien auf ihrer Seite. In rechtsstaatlichen Verfahren erhalten dann auch Beschuldigte die Gelegenheit, zu Vorwürfen Stellung zu nehmen.
In den Unternehmen sollten Aushänge und Informationen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) überall selbstverständlich sein. Hier sind auch die Arbeitgeber in der Pflicht, ein Betriebsklima zu schaffen, das ein respektvolles Miteinander gewährleistet. Lisanne Straka: „Und auch die Frauenquote würde Fortschritte bringen, denn wo Frauen in Führungspositionen sind, hören Macker-Sprüche auf und der Sexismus am Arbeitsplatz wird deutlicher geächtet.“
Es ist eine gesetzliche Vorgabe, dass in den Unternehmen eine Atmosphäre geschaffen wird, die sexuelle Belästigungen erschwert. In der Praxis gibt es viele Grauzonen – juristisch wird oft nur auf die schweren Fälle von sexueller Belästigung reagiert. Deshalb sollten sich Betroffene im Betrieb mit ihren Personal- und Betriebsräten besprechen und das Thema offensiv angehen. Dazu gehört auch die Stärkung und Sicherung der Frauenberatungsstellen in den Kommunen und Ländern.
Was sind sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz?
z.B. anzügliche Bemerkungen über Aussehen, Figur oder sexuelles Verhalten der Frau
Po-Kneifen und Klapse
Telefongespräche, Briefe, Mails, SMS mit sexuellen Anspielungen
Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen
aufgedrängte Küsse und Umarmungen
pornographische Bilder am Arbeitsplatz
Erzwingen sexueller Handlungen, Zurschaustellen von Genitalien, tätliche Bedrohung usw.
Was können Betroffene tun?
Belästigungen energisch zurückweisen
Androhung einer Beschwerde oder eine tatsächliche Beschwerde
sich anderen anvertrauen
Sammeln von Beweisen
Tathergang schriftlich festhalten
Personalrat /Betriebsrat/Frauenbeauftragte einbeziehen
Was können Arbeitgeber und Betriebsrat tun?
Enttabuisierung
Allgemeines Gleichstellungsgesetz im Unternehmen bekannt machen (Betriebs
versammlung, Informationsschreiben)
Schulung der Beschäftigten in geeigneter Weise (vor allem Führungskräfte, Betriebs- und Personalratsmitglieder und andere mit der Beratung in Fällen sexueller Belästigung betroffene Stellen )
Einrichtung einer Beschwerdestelle
Benennen von AnsprechpartnerInnen und Vertrauenspersonen
Arbeitgeber muss Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen. In Betracht kommen nach dem Gesetz neben der Abmahnung eine Umsetzung, eine Versetzung und in gravierenden Fällen auch eine Kündigung
Kontakt zu regionalen Beratungsstellen knüpfen
Handlungsleitfäden erarbeiten
Aktive Frauenförderung, z.B. Frauen in Führungspositionen bringen