Senator Scheele sucht den Konsens

Nötiger Umbau oder nur Sparmaßnahme? Die Neugestaltung des Pflegekinderwesens sorgt für Disskussionen. „Mein Wort gilt“, betont Sozial- und Familiensenator Detlef Scheele. „Die Verträge mit den freien Trägern werden nicht gekündigt. Wir diskutieren die Neuordnung des Pflegekinderwesens ergebnisoffen mit den Abgeordneten des Fachausschusses. Ziel ist es, einen möglichst breiten Konsens in diesen Fragen zu finden.“

Die Behörde hat im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss mit den Abgeordneten Einvernehmen darüber erzielt, dass die beabsichtigte Neugestaltung des Pflegekinderwesens zurückgestellt wird und es derzeit keine Kündigungen von freien Trägern gibt. Darüber hinaus hat die Behörde dem Ausschuss mitgeteilt, dass zunächst nur eine vorläufige Fachanweisung für die bezirklichen Pflegekinderdienste erlassen werde, mit der insbesondere die Eignungskriterien für Pflegeeltern verbindlich geregelt werden sollen.

Die Steuerungsgruppe Jugendhilfe hat die Zusage des Senators im Familienausschuss (22. Mai 2012) am folgenden Tag unter der Leitung von Staatsrat Jan Pörksen (BASFI) und Staatsrat Karl Schwinke (FB) gemeinsam mit den Bezirksamtsleitern umgesetzt. Sie hat beschlossen, derzeit keine Kündigungen auszusprechen. Darüber hinaus soll bis zum Ende dieses Jahres ein Gesamtkonzept entstehen, das die Beratungen der Bürgerschaft berücksichtigt. Bis dahin trifft Senator Scheele keine abschließende Entscheidung, wie der Pflegekinderdienst in den Bezirksämtern künftig gestaltet werden soll.

In der Öffentlichkeit sei ein veralteter Vorentwurf für eine vorläufige Fachanweisung verbreitet worden, der das Datum vom 24. Mai 2012 trägt. Es handele sich dabei um ein internes Arbeitspapier einer sechsköpfigen Unterarbeitsgruppe des Amtes für Familie, der auch einzelne Bezirksvertreter angehören. Dieses Arbeitspapier hatte bis dahin noch nicht einmal die zuständige die Abteilungsleiterebene erreicht.

Im Verlauf der anstehenden Beratungen zur Neugestaltung des Pflegekinderwesens werden naturgemäß weitere Entwürfe für Fachanweisungen entstehen, die beispielsweise die bevorstehenden Diskussionen der Abgeordneten im Fachausschuss der Bürgerschaft vorbereiten und aufnehmen.

Hintergrundinformationen

Fachanweisungen sind Aufsichtsinstrumente nach dem Bezirksverwaltungsgesetz und dienen ausschließlich dazu, die Arbeit der bezirklichen Dienststellen zu steuern. Die Arbeit der freien Träger im Pflegekinderwesen wird in anderen Regelwerken festgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.