Senat widerspricht Zensus

Der Hamburger Senat will die Ergebnisse des Zensus vom Mai 2013 gründlich überprüfen und legt vorsorglich Widerspruch ein, um die Frist nicht verstreichen zu lassen.

Mit den Ergebnissen des Zensus 2011 wurden am 31. Mai 2013 die bisher gültigen Bevölkerungszahlen aus der amtlichen Fortschreibung bundesweit korrigiert. Die bisherige Bevölkerungsfortschreibung basierte auf den Ergebnissen der Volkszählung von 1987.
Für Hamburg wurde demnach eine neue Einwohnerzahl von 1.706.696 zum 9. Mai 2011 gegenüber den bisher gültigen 1.789.529 festgestellt. Dies entspricht einer Verringerung um etwa 4,6 % bzw. knapp 83.000 Einwohner. Das Melderegister, welches durch eine Stichprobe im Rahmen des Zensus 2011 ebenfalls korrigiert wurde, weist aufgrund von Über- und Untererfassungen gegenüber dem Zensusergebnis mit 1.761.641 gemeldeten Einwohnern einen um ca. 50.000 Einwohner höheren Bestand aus. Mittlerweile ist die Bevölkerung Hamburgs zum 31. Dezember 2012 gegenüber dem Zensusstichtag um ca. 27.500 Einwohner gewachsen.

Die Korrektur der Bevölkerungsfortschreibung bzw. der Melderegister erfolgt in Großstädten in stärkerem Umfang, da hier eine höhere Fluktuation vorliegt und insbesondere auch Fortzüge ins Ausland häufiger stattfinden. Neben dem Rückgang um 4,6 % in Hamburg ist auch in Berlin die Bevölkerung um 5,2 % (ca. 180.000) nach unten korrigiert worden.

Gegen den Bescheid des Statistikamtes Nord über die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl legt die Freie und Hansestadt Hamburg zur Wahrung der vorgegebenen Fristen vorsorglich Widerspruch ein. Der Senat gründet seine Entscheidung darauf, dass innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nicht hinreichend geprüft werden kann, ob es bei Ermittlung der Einwohnerzahl ergebnisrelevante Fehler gegeben hat, die korrigiert werden müssen. Der vorsorgliche Widerspruch bietet nun die Möglichkeit einer genaueren Überprüfung der Zensusergebnisse sowie der Erhebungsverfahren im Rahmen der Stichprobe (Haushaltbefragung). Diese Überprüfung findet in enger Kooperation mit dem Statistikamt Nord statt.
Analog hat heute auch der Berliner Senat beschlossen, gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Widerspruch einzulegen.

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