Mitglieder des Senats kennen offenbar die von ihnen mitbeschlossenen Gesetze nicht – jedenfalls in der Stadtentwicklungsbehörde. Am 7. Juli 2006 hat der Bundesrat – wie zuvor schon der Deutsche Bundestag – die Föderalismusreform beschlossenn. Hamburg hat da mitgestimmt. Nur die Inhalte sind offenbar unbekannt.
Durch die Änderungen des Grundgesetzes können die Landesparlamente nun vieles selber
regeln. Zum Beispiel, wie mit dem Lärm von Kindergärten, Spielplätzen und Sportanlagen
umgegangen werden soll. Olaf Scholz (SPD): „Ich finde, dass Hamburg diese Möglichkeit nutzen sollte. Die Schließung von Kindergärten wegen Lärmbelästigung darf nicht sein.“
Scholz weiter: „Dem Senat sei gesagt: Artikel 74 des geänderten Grundgesetzes enthält in Nummer 24 die Ermächtigung der Länder, zu handeln. Denn der „verhaltensbezogene Lärm“ gehört seit dem 1. September 2006 in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der
Länder. Hamburg kann also handeln. Das sollte nun auch der Senat begreifen.“