Notfalls werden Gesetze auch frei erfunden, wenn es gilt, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen: Diesen Eindruck hat man jedenfalls, wenn man das Handeln und die Rechtfertigungen der Sozialbehörde im Fall Manuel G. betrachtet.
Die jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christiane Blömeke wirft dem Senat vor, im Fall Manuel G. eine Fehlentscheidung vertuschen zu wollen. Der Senat hatte behauptet, dass Manuel G. sich die Unterkunft in dem Hochhaus selber ausgesucht hätte und der Senat aufgrund von rechtlichen Bestimmungen aus dem Sozialgesetzbuch diesem Wunsch nachkommen musste.
Blömeke hakt nun mit einer Kleinen Anfrage nach und verlangt Auskunft über die rechtlichen Grundlagen der Behauptungen des Senats.
„Der Senat versucht, Presse und Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen und eine Fehlentscheidung mit dramatischen Folgen zu vertuschen. Uns sind keinerlei gesetzliche Bestimmungen bekannt, die siebzehnjährigen Minderjährigen das bedingungslose Recht einräumen, über ihren Aufenthalt selbst zu bestimmen“, so Blömeke.
Nach Ansicht der GAL entbehrt die Aussage des Senats jeder Logik. Noch am 28. Juni wurden die Wünsche des Jugendlichen in keiner Weise berücksichtigt. An diesem Tag nämlich wurde er gegen seinen Willen mit dem Taxi wieder in eine Brandenburger Einrichtung zurückgebracht. Nur vier Wochen später hat sich derselbe Jugendliche angeblich eine Unterbringung in einem Hochhaus gewünscht, die ihm aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht abgelehnt werden konnte.
„Der Senat scheint mit zweierlei Maß zu messen und verdreht die Rechtsbestimmungen so wie es gerade passt“, meint Blömeke.
Der Jugendrechtsexperte Prof. Christian Bernzen hatte ebenfalls öffentlich Zweifel an der Darstellung der Behörde geäußert.