Mit seiner Idee, die Wasserwege am Veddeler Wasserkreuz kappen und die Brücken-Durchfahrten zuschütten zu wollen, gefährdet der Senat massiv das Funktionieren des Hafens. Wer Wasserwege zuschütten will, muss zuvor ein Planfeststellungsverfahren durchführen – das kostet mindestens ein Jahr, eher anderthalb. Und dabei sind die Brücken zum Teil schon heute so marode, dass nur noch mit 10 km/h darüber gefahren werden darf – und im Winter gar nicht. Eine Logsitik-Katastrophe!
Das Gesetz ist eindeutig: Wer einen Wasserweg verändern will, braucht dafür ein Planfeststellungsverfahren. Und eine massivere Veränderung als die komplette Blockade durch einen Damm gibt es wohl nicht. Insofern ist mit einem Baubeginn vor Abschluss des Verfahrens, also frühestens im Herbst 2007, nicht zu rechnen. Bisher gibt es für das Planfeststellungsverfahren nicht einmal einen Einleitungsbeschluss. Insider räumen ein: An das Planfeststellungsverfahren hatte bisher niemand gedacht; es wurde schlicht „vergessen“.
Immer fragwürdiger wird so auch das Tempo, mit dem die entsprechenden Haushaltsbeschlüsse in der Bürgerschaft herbeigeführt werden sollen. Will man die Verkehrswege schnell sanieren, muss man die Brücken restaurieren. Bevor es zu Dämmen kommt, werden aber Jahre vergehen.
Warum die derzeitige Senatsplanung ohnehijn nicht schlüssig ist, erläutert ein Brief von Ulrich Hensen, bis Ende 2002 Chef von „Strom und Hafenbau“, den Sie hier als PDF herunterladen können.