Scientology: Nagel ohne Erfolg

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat nach der Innenministerkonferenz vor überzogenen Erwartungen für ein schnelles Scientology-Verbot gewarnt. „Innensenator Nagel konnte sich bei dem Versuch nicht durchsetzen, die klare Linie der Hamburgischen Bürgerschaft bei der Innenministerkonferenz durchzusetzen“, bedauerte SPD-Innenexperte Andreas Dressel am Freitag. Nagels selbstbewusstes Auftreten in dieser Sache könne darüber nicht hinwegtäuschen.

Die Bürgerschaft hatte in ihrer letzten Sitzung beschlossen, unmittelbar ein vereinsrechtliches Ermittlungs- bzw. Verbotsverfahren einzuleiten. Die Innenministerkonferenz hat lediglich die Bitte an Bund und Länder beschlossen, Informationen für ein mögliches Ermittlungsverfahren zu sammeln und zu bewerten. „Der Innensenator hat offenbar nicht genügend qualifizierte Verbotsgründe darlegen können, die die unmittelbare Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Verbotsverfahrens rechtfertigen können. Das muss nachgeholt werden. In solchen sensiblen Verbotsverfahren muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen“, mahnte Dressel.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion unterstütze den Senat bei der Bekämpfung der Scientology-Organisation. „Die zuständigen Stellen haben unsere Rückendeckung beim Kampf gegen den gefährlichen und verfassungsfeindlichen Psycho-Konzern“, so Dressel. Hamburg nehme durch das Engagement der Arbeitsgruppe Scientology und ihrer Leiterin Ursula Caberta schon seit Langem eine Vorreiterstellung im Kampf gegen Scientology ein – „das soll so bleiben“, sagte Dressel.

Alle rechtlichen Möglichkeiten gegen Scientology müssten bis hin zum Vereinsverbot konsequent ausgeschöpft werden – „aber dafür braucht man gerichtsfeste Beweise. Bei der NPD kann man besichtigen, dass nichts kontraproduktiver ist als ein gescheitertes Verbotsverfahren.“

Auszug aus der Bü-Drs. 18/7304
(mit Zustimmung der SPD beschlossener CDU-Antrag vom 07.11.2007)

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. auf der nächsten Innenministerkonferenz (5.-7.12.07) den Vorschlag zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 4 Vereinsgesetz mit dem Ziel eines Verbots der Scientology-Organisation nach dem Vereinsrecht einzubringen.

2. das für das Verfahren zuständige Bundesministerium des Innern hierbei nach Kräften zu unterstützen.

Auszug aus der heutigen Pressemitteilung der Innenministerkonferenz:

Die IMK bittet die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, unter Federführung des Bundes die erforderlichen Informationen zu sammeln und zu bewerten, die für ein mögliches vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel eines Verbots erforderlich sind.

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