Schwule und Lesben ins Grundgesetz

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will die Gleichstellung homosexueller Menschen stärken und dazu den Artikel 3 des Grundgesetzes erweitern. Konkret soll der Absatz 3 des Artikels 3 um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die über eine Hamburger Bundesratsinitiative erreicht werden kann. Einem entsprechenden SPD-Bürgerschaftsantrag haben sich die Fraktionen von CDU und GAL jetzt angeschlossen.

Bisher heißt es in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

„Hamburg könnte mit einer Bundesratsinitiative das Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz unterstützen und damit einen Beitrag zur Gleichberechtigung leisten“, sagte die die Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion für Gleichstellung, Lesben und Schwule Gabi Dobusch am Dienstag.

„Ich bin froh darüber, dass CDU und GAL dieses wichtige Anliegen unterstützen. Gerade in Hinblick auf die Diskriminierung, die Homosexuelle in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik erfahren mussten, halte ich das für mehr als angebracht“, sagte Dobusch. „Wir haben rund um den Christopher-Street-Day diskutiert und argumentiert – auch mit den Regierungsparteien. Jetzt ist es Zeit zu handeln.“

Bundesweit waren zum diesjährigen CSD Hunderttausende auf die Straße gegangen – auch um der Forderung nach Ergänzung des Artikels 3 Nachdruck zu verleihen. Im Rahmen einer bundesweiten Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) wurden Unterschriften für dieses Anliegen gesammelt. Eine Experten- und Expertinnen-Runde, die auf Einladung der SPD-Bürgerschaftsfraktion am 4. August im Rathaus zu diesem Thema diskutierte, hatte eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes befürwortet.

„Der Artikel 3 in seiner heutigen Form hat die Diskriminierung von Homosexuellen in der jungen Bundesrepublik nicht verhindern können. Die Grundgesetzänderung würde klar unterstreichen, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität nicht mit dem Selbstverständnis unseres Staates zu vereinbaren ist“, sagte Dobusch. Dies sei gerade in einer vielfältigen Gesellschaft dringend geboten.

Kurz nach Veröffentlichung des SPD-Textes melden sich GAL und CDU zu Wort und loben die SPD-Initiative – und sich:

Hamburg startet Grundgesetzinitiative zur Ergänzung von Artikel 3

CDU- und GAL-Bürgerschaftsfraktion stimmen für die Erweiterung des Grundgesetzes, um Lesben, Schwule und Transgender künftig besser vor Diskriminierung zu schützen. Damit setzt Schwarz-Grün weiter den Koalitionsvertrag um.

Dazu sagte Farid Müller, Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der GAL-Bürgerschaftsfraktion, am Dienstag: „Bei der Ergänzung des Grundgesetzes geht es nicht um Symbolpolitik. Das ist eine Frage der Menschenrechte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gleiche Rechte für Homosexuelle durch das Grundgesetz nur unzureichend garantiert sind. Gemeinsam mit der GAL will die CDU den Artikel 3 jetzt flott machen. So wachsen in Hamburg Bürgerrechte mit Weitsicht. Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. “

Roland Heintze, zuständig für die Schwulen- und Lesbenpolitik in der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sagte dazu: „Hamburg ist das erste CDU-geführte Bundesland, das sich für ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz einsetzt. Wir nehmen unseren Auftrag, als Volkspartei Politik für alle zu machen, sehr ernst. Mit dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz wird niemandem etwas weggenommen, aber vielen etwas gegeben. Es nutzt Hamburg als moderner Metropole nicht zuletzt wirtschaftlich, wenn sich unser Ruf als weltoffene Stadt weiter festigt.“

Beide Politiker betonen, dass mit einer Änderung des Grundgesetzes nicht alles erreicht sei: „Hamburg geht mit der Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe weit voran. Es würde uns freuen, wenn auch andere Länder, wie beispielsweise das SPD-geführte Rheinland-Pfalz, hier endlich nachziehen würden.“

Grundgesetz

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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