Die GAL-Bürgerschaftsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die CDU heute erklärt hat, dem Änderungsantrag der GAL zur Änderung des Beamtengesetzes zuzustimmen. Damit treten die angestrebten veränderungen erst nach der Wahl in Kraft – so weit vom Wahltag, dass einer neuen Regierung Entscheidungsfreiheit bleibt.
Der rechtspolitische Sprecher Till Steffen erklärt: „Die CDU zeigt sich als reuiger Sünder, der von dem Versuch Abstand nimmt, vor der Wahl in großem Umfang vollendete Tatsachen zuschaffen. Einem neuen Senat bleiben damit wichtige Entscheidungsspielräume erhalten.“