Schwarz-gelbe Glücksspiele

Internet-Glücksspiele sind verboten – bisher. Mit Verweis auf das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz äußerte der Bundesgerichtshof nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbotes, wie es im bundesweiten Glücksspielstaatsvertrag festgelegt ist. Die schwarz-gelbe Alleingang im Norden könnte schlimme Folgen haben:

„Dieser Vorgang zeigt, dass der von der schwarz-gelben Vorgängerkoalition eingeschlagene Sonderweg unseres Landes nicht die Lösung, sondern die Ursache des Problems ist. Das von CDU und FDP durchgedrückte Glücksspielgesetz muss deshalb schleunigst aufgehoben werden, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet und der Weg frei wird für den Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag aller Bundesländer. Wir hoffen sehr, dass der BGH dies in seine Erwägungen bei der Entscheidung über das Glücksspiel-Verbot im Internet einfließen lässt“, sagt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner.

„Dieser Fall zeigt erneut, dass diejenigen, die meinten, sie wüssten alles besser, uns nicht nur im Kreis der Bundesländer isoliert haben, sondern diese sogar mit in den Abgrund ziehen. Der unsägliche Lobbyismus von Arp und Kubicki wird zur Gefahr für das ganze Land. Dieser unhaltbare Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden“, so Stegner.

Hintergrund: Der BGH hat in seiner gestrigen mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass bei Glücksspielangeboten im Internet aufgrund von EU-Vorgaben „Kohärenz“ herrschen müsse – das ist aber wegen des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes nicht der Fall: Glücksspiele im Internet sind in allen Bundesländern außer Schleswig-Holstein verboten. Dies könnte europarechtswidrig sein, argumentiert der BGH, der am 24. Januar 2013 seine Entscheidung verkünden will.

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