Schutz vor Stalkern: CDU will nicht

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat in der Bürgerschaftsdebatte über die Gefahr des Stalking auf Regelungslücken im staatlichen Instrumentarium gegen diese Straftäter hingewiesen. Die SPD wolle mit der CDU erneut über effektive Maßnahmen beraten, bot die SPD-Abgeordnete Doris Mandel an.

„Ein Kontaktverbot kann nur greifen, wenn es auch durchgesetzt wird“, sagte der SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Er verwies darauf, dass die SPD-Bürgerschaftsfraktion schon bei der Novellierung des Polizeirechts im Sommer 2005 eine Gesetzesinitiative eingebracht hatte, die das Kontaktverbot auch im Hamburgischen Polizeigesetz verankern sollte. „Wenn Sie damals mitgezogen hätten, könnten wir heute im Falle eines Verstoßes sofort eine Ingewahrsamnahme vornehmen“, sagte Dressel. Die SPD erneuere ihren Vorschlag.

Mandel warnte davor, die Folgen des Stalking für die Opfer zu unterschätzen. Es seien bei der Opferhilfe zwar Verbesserungen erzielt worden. Es sei aber unbefriedigend, immer das Opfer zum Gericht zu schicken, sagte Mandel. Sie verwies auf das Gewaltschutzgesetz – ein Bundesgesetz, mit dem das Opfer bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Täter erwirken kann. „Das ist gut gemeint, reicht aber oft nicht.“

Dressel ergänzte, der Staat müsse sich entschlossener vor die Opfer von Stalking stellen. Gleichzeitig müsse konsequenter gegen die Täter vorgegangen werden. Der SPD-Innenexperte nannte polizeirechtliche Näherungs- und Kontaktverbote, flächendeckende Gefährdungsanalysen oder die Demobilisierung von Gewalttätern – etwa durch Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels. „Wir müssen die ganze Bandbreite von Möglichkeiten nutzen. Wo nötig, müssen Gesetze ergänzt werden. Hamburg war immer Vorreiter in der Bekämpfung von Beziehungsgewalt. Das ist Verpflichtung für den Senat.“

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