Martin Schulz fordert die Rückkehr zur Parität im Gesundheitssystem: „Ich will, dass die Arbeitgeber sich bei den Kosten der Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse zur Hälfte beteiligen.“ Das sei ein Gebot der Gerechtigkeit.
Seit 2005 gibt es keine Parität mehr zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei den Krankenkassenbeiträgen, denn die Zusatzbeiträge müssen alleine von den Arbeitnehmern bezahlt werden – das ist ungerecht. Zur Zeit zahlen die Arbeitnehmer fünf Milliarden Euro pro Jahr mehr und Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles erklärte auf der Maikundgebung in Gelsenkirchen, dass die Belastung in fünf Jahren auf 18 Milliarden steigen könnte: „Die Arbeitgeber sind fein raus – das ist doch keine soziale Marktwirtschaft.“
Das Solidarprinzip in der Krankenversicherung ist eine soziale Errungenschaft, von der die Arbeitgeber genauso profitieren, denn die Krankenversicherung trägt zur Erhaltung, Wiederherstellung und Besserung der Gesundheit und damit zum Erhalt der Arbeitskraft bei. Die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber reduziert auch ihr Interesse und ihre Bereitschaft, zu gesunden Arbeitsbedingungen und Gesundheitsförderung im Betrieb beizutragen.
Parität in der Krankenversicherung, Verbesserung der Personalbemessung in den Krankenhäusern und Einführung der Bürgerversicherung – das sind zentrale Forderungen für ein solidarisches Gesundheitssystem.