Die schwarzgrünen Koalitionsfraktionen haben für die Bürgerschafts-Sitzung am 24. Februar einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes eingebracht. Schwarz-Grün geht damit wie angekündigt auf die Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger ein und schreibt nun ein Elternwahlrecht nach der sechsten Klasse im Gesetz fest. Zur begleitenden Überprüfung des Reformprozesses soll außerdem ein Sonderausschuss der Bürgerschaft eingerichtet werden, der die zugesagten Qualitätsgarantien überwacht. Nicht enthalten ist offenbar die den Verhandlern der Initiative WWL noch angebotene „Entschleunigung“, also die Einführung der Primarschule in mehreren Schritten.
Jens Kerstan, Vorsitzender der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärte dazu: „Für viele Eltern ist die Mitbestimmung über die Schullaufbahn ihrer Kinder ein sehr wichtiger und emotionaler Punkt. Sehr viele Menschen haben vor allem wegen dieses Punktes zunächst Bedenken gegen die Reform gehabt und dies mit ihrer Unterschrift deutlich gemacht. Das haben wir verstanden. Deshalb wollen wir das ursprüngliche Reformpaket an dieser Stelle verändern.
Künftig können Kinder auch ohne Empfehlung der Zeugniskonferenz für zunächst ein Jahr auf das Gymnasium wechseln und sich dort bewähren.
Der Sonderausschuss soll die Umsetzung dieser für Hamburg so wichtigen Reform begleiten. Er wird die von der Koalition gegebenen Qualitätsgarantien überwachen. Am Mittwoch hat die Koalition noch einen weiteren Schritt auf die Reformgegner zu getan. Schwarz-Grün wäre dem Vorschlag des Vermittlers Michael Otto gefolgt und hätte für einen Kompromiss und Schulfrieden selbst einer ,Notbremse‘ für die Reform zugestimmt. Ich bin enttäuscht darüber, dass sich die Hardliner innerhalb der Initiative durchgesetzt und die ausgestreckte Hand der Koalition nicht ergriffen haben. Ich würde mich freuen, wenn die kompromissbereiten Mitglieder der Initiative unser Angebot noch einmal überdenken und an den Verhandlungstisch zurückkehren würden. Wenn dies nicht passiert, geht die Koalition voller Zuversicht in einen Volksentscheid.“
Frank Schira, der Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sagte: „Koalition und Senat haben in den vergangenen Wochen sehr ernsthaft und mit großer Anstrengung das Ziel verfolgt, einen Volksentscheid zu vermeiden, um eine monatelange Konfrontation zu Lasten der Schüler, Eltern und Lehrer zu verhindern.
Die Schulen brauchen jetzt dringend Planungssicherheit. Deshalb haben wir für die nächste Sitzung der Bürgerschaft unsere Anträge zum neuen Elternwahlrecht und zum Sonderausschuss der Bürgerschaft eingebracht. So stärken wir die von sehr vielen Eltern gewünschte Mitwirkung bei der Wahl der Schulform. Und wir setzen zur Vorbereitung und Überwachung der Qualitätskriterien – wie Klassenfrequenzen, Versorgung der Schulen mit Lehrern und die Umsetzung des individualisierten Lernens – einen Sonderausschuss ein. Wir wollen allen Kindern in Hamburg die bestmögliche Bildung ermöglichen.“
Hintergrund:
Der Sonderausschuss soll die Einhaltung der zu vereinbarenden Qualitätsgarantien überprüfen. Diese betreffen unter anderem die Klassenfrequenzen, die Versorgung der Schulen mit ausreichend Klassen- und Fachräumen und die Lehrerfortbildung. Der Ausschuss soll ab dem Beginn des Schuljahres 2010/2011 mindestens alle drei Monate tagen und kann Empfehlungen zum Nachsteuerungsbedarf formulieren. Er besteht aus sieben Abgeordneten und führt regelmäßig Expertenanhörungen durch.
Das Elternwahlrecht über die weitere Schullaufbahn soll nach der sechsten Klasse gelten. Auch Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung der Zeugniskonferenz keine Übergangsberechtigung von der Primarschule auf das Gymnasium erhalten, werden auf Wunsch der Eltern für ein Jahr ins Gymnasium aufgenommen. Am Ende der 7. Jahrgangsstufe wird dann die Zeugniskonferenz des Gymnasiens über die weitere Schullaufbahn entscheiden. Egal wie diese Entscheidung ausfällt, bleibt im reformierten System keinem Kind die Chance auf das Abitur verwehrt: Denn auch die Stadtteilschulen bieten künftig diesen Abschluss nach 13 Jahren an.