Wir haben geschrieben, die Kompromiss-Verhandlungen zur Schulreform seien gescheitert, die jetzt von CDU und GAL beantragten Änderungen im Schulgesetz würden WWL nicht ausreichen, die Volksabstimmung sei daher unausweichlich. Das war nicht ganz richtig – ein Kompromiss ist noch immer möglich.
Eigentlich schien alles klar: Am 17. März läuft die Frist für WWL ab, die Abstimmung zu beantragen. Vorher gibt es noch eine Bürgerschaftssitzung, für die keine weiteren gesetzändernden Anträge mehr gestellt werden können. Da die jetzt beantragten Änderungen für WWL nicht ausreichen, kommt es zur Abstimmung.
Tatsächlich gibt es aber eine weitere Frist und eine weitere Sitzung. Wenn nämlich weiter verhandelt würde und CDU/GAL zu weiteren Zugeständnissen bereit wären, könnte zwar am 24.02. die jetzt beantragte Gesetzesänderung beschlossen und der Antrag auf Durchführung des Volksentscheids bis zum 17.03. gestellt werden. WWL könnte den Antrag aber anschließend innerhalb eines Monats zurückziehen, wenn Schwarzgrün vorher in der Bürgerschaftssitzung am 31.03. weitergehende Veränderungen am Gesetz beschlösse.
Etwas verwirrend – aber so sind nun einmal die Spielregeln.
Hoffentlich passiert das nicht. Es muss jetzt ein Ende haben mit der Verunsicherung der Schulen. Lasst uns einen Volksentscheid machen, dessen Ergebnis dann von allen Demokraten akzeptiert wird. Dann haben wir Schulfrieden!