Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Rolf-Dieter Klooß, hat anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Hamburger Vollzugspraxis die Justizbehörde zu einer Kursänderung aufgefordert.
„Für die Behörde und ihre Strafvollzugspolitik ist die Entscheidung des obersten Gerichts eine schallende Ohrfeige, zugleich aber auch ein Menetekel“, so Klooß. „Der Senat und insbesondere der Justizsenator müssen lernen, dass ‚Soziale Integration‘ als Ziel des Strafvollzugs keine hohle Phrase ist, sondern im Vollzug das Handeln zu bestimmen hat.“
Erst nachdem das Bundesverfassungsgericht anlässlich der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen die Hamburger Praxis als verfassungswidrig entlarvte, hatte die Behörde eingelenkt, um eine Niederlage vor Gericht zu vermeiden. „Für den Senat hat der geschlossene Vollzug absolute Priorität“, kritisierte Klooß. „Die Behörde hat es seit der Amtszeit von Roger Kusch zum System erhoben, auch den Gefangenen die Verlegung in den offenen Vollzug zu erschweren, die kurz vor der Entlassung stehen oder einen festen Arbeitsplatz haben.“
Die SPD und die Vollzugsexperten hätten diese Praxis von Anfang an kritisiert. Auch die Anhörung im Rechtsausschuss zum Strafvollzugsgesetz-Entwurf des Senats habe die Berechtigung dieser Kritik gezeigt. „Die Justizbehörde hatte dies bis jetzt unbeeindruckt gelassen“, so Klooß. „Es musste erst soweit kommen, dass das höchste deutsche Gericht der Justizbehörde und damit auch dem Senat die Leviten liest.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts komme gerade noch rechtzeitig, sagte Klooß. „Sie sollte für den Senat Anlass sein, seinen verfehlten Gesetzesentwurf zu korrigieren, am besten zu kassieren.“