„Da neue, familiengerechte Wohnungen in der Innenstadt i.d.R. nur noch durch Verdichtungen und in geringer Zahl gebaut werden können, bietet das Schulgrundstück die einmalige Chance, die vorhandene Qualität dieses Standortes in zentraler und zugleich ruhiger Innenstadtlage im Schutze der Katharinenkirche und im Kontext zu den attraktiven, benachbarten Wohnlagen Cremon und Grimm aufzugreifen, als Wohngebiet weiterzuentwickeln und die Wohnfunktion in der südlichen Altstadt zu stärken“, heißt es im gemeinsamen Antrag von SPD und GAL
Der Errichtung eines nachhaltig lebensfähigen Wohnquartiers für Familien und Normalbürger zu bezahlbaren Mieten stehe aber eine Vergabe im Höchstgebotsverfahren entgegen.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte soll nach dem Willen von SPD und GAL daher beschließen:
1. Mit Ausnahme einer gewerblichen Riegelbebauung an der Willy-Brandt-Straße soll das Schulgrundstück an der Katharinenkirche dem Mietwohnungsbau zugeführt werden.
2. Der Wohnungsanteil der verfügbaren BGF soll mindestens 50 Prozent betragen; eine Obergrenze entfällt.
3. Für die Vergabe zum Zwecke des Wohnungsbaus ist auf ein Höchstgebotsverfahren zu verzichten. Stattdessen muss ein Festpreisangebot gemacht werden, dass Mieten für Normalbürger und Familien ermöglicht.
4. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, für die Inhalte dieses Antrags bei der Finanzbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung einzutreten.