Aus Sicht der SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich die Zweite Bürgermeisterin mit einer aktuellen Pressemitteilung über die Sozialausgaben der Stadt ein weiteres Mal bis auf die Knochen blamiert.
„Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gemäß Kinderbetreuungsgesetz gilt unabhängig von der Zahl der Asylbewerber. Frau Schnieber-Jastram hat nicht verstanden, dass mit dem gegen die CDU erkämpften Kinderbetreuungsgesetz ein Rechtsanspruch für Eltern geschaffen wurde. Sie stellt diesen Rechtsanspruch jetzt in Abhängigkeit dar zu Ausgaben für Asylbewerber und zu den Kosten für die Unterkunft gemäß Sozialgesetzbuch II. Die Zweite Bürgermeisterin beweist einmal mehr, dass sie von wichtigen Bereichen ihres Ressorts keine Ahnung hat. Hamburg, pass auf! Hamburg kann sich diese Frau nicht leisten“, sagte die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Carola Veit.
Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gemäß Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) gelte unabhängig von der Zahl der Asylbewerber, so Veit. Schnieber-Jastram suggeriere einen Zusammenhang nach dem Motto „Kommen weniger Asylbewerber, können eure Kinder in die Kita gehen“. Die Senatorin konstruiere eine abenteuerliche Argumentation. Veit empfahl der Sozialsenatorin, zum Ende der Legislaturperiode und möglicherweise auch zum Ende ihrer Amtszeit einmal einen Blick in den Haushaltsplan ihrer Behörde zu werfen. „Dort findet die Senatorin dann unterschiedliche Deckungskreise, die ihr die Fachleute der Behörde sicher gern erklären.“ Im Einzelplan 4 der Sozialbehörde gibt es u. a. die Deckungskreise „43 Kindertagesbetreuung“, „45 Sozialhilfe einschl. Blindengeld“ (mit den Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und „47 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“).
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dirk Kienscherf erinnerte, dass Schnieber-Jastram seit Amtsübernahme ihre Haushaltsplanung nicht im Griff habe und durchgängig Nachforderungen geltend machen musste. „Dabei waren die – erfreulicherweise – deutschlandweit zurückgegangenen Asylbewerberzahlen für Schnieber-Jastram ein ganz besonderer Glücksfall. Sonst wären ihre Nachforderungen für gesetzliche Leistungen der Sozialpolitik noch viel höher ausgefallen.“
Veit kritisierte in diesem Zusammenhang die Einführung zahlreicher Bildungsgebühren durch den CDU-Senat: „Essengebühr in der Kita, Vorschulgebühr, Büchergeld und Studiengebühren: Das alles zahlen jetzt die Eltern.“ Bürgermeister von Beust habe die Eltern getäuscht, als er erklärte “ …eine Erhöhung von Steuern und Gebühren. Das schließe ich kategorisch aus.“ (Die Welt, 29. Juli 2002). Auch vor diesem Hintergrund sei Schnieber-Jastrams Pressemitteilung nicht zu entschuldigen – „auch nicht in der heißen Phase des Wahlkampfes.“