Mit einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wollen Hamburg und Nordrhein-Westfalen die
Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches Personal verbessern.
Der Hamburger Senat begründet seine Initiative:
Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungsinstituten zu verbessern. Die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg soll Mängel in der Befristungspraxis beseitigen. So sollen Arbeitsverträge künftig keine Laufzeit mehr von unter einem Jahr haben. Der Gesetzesentwurf zielt außerdem darauf ab, die Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Karrieren zu verbessern und die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Laufbahn und Familie für Frauen und Männer zu optimieren. Er soll in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 3. Mai eingebracht werden.
Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Wissenschaftliches Personal und wissenschaftlicher Nachwuchs brauchen klare berufliche Perspektiven. Ziel muss es sein, die besten Köpfe an den Hochschulen zu halten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern attraktive Karrierewege in der Forschung aufzuzeigen. Planbarkeit und Familienfreundlichkeit sind dafür wesentliche Voraussetzungen.“
Mit dem Antrag auf Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes reagiert Hamburg auf den in der wissenschaftlichen Praxis hohen Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Vertragslaufzeiten von unter einem Jahr. Auch die Betreuung von Promovierenden während der Qualifikationsphase soll künftig verbessert werden. Wesentliche Inhalte des Antrages sind:
Abschaffen der Tarifsperre, um diesen Sonderbereich der kollektivrechtlichen Gestaltung durch die Sozialpartner zu öffnen
Verbesserung der Planbarkeit von Familie und Beruf, weil Elternzeit oder Betreuungs- und Pflegezeiten nicht auf die zulässige Befristungszeiten angerechnet werden
Einführen gesetzlicher Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse
Kopplung der Befristungsdauer an die Dauer der Drittmittelfinanzierung
Hamburg trägt damit der im Jahr 2011 im Auftrag der Bundesregierung von der Hochschul-Informationssystem GmbH (HIS) vorgelegte Evaluation des geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Rechnung, die Mängel an der Befristungspraxis im wissenschaftlichen Bereich benannt hat.