Am 19. September konnte die Hamburger „Interessengemeinschaft Schienenlärm“ in einem Gespräch mit Staatssekretär Hennerkes im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erreichen, dass sich das BMVBS nun aktiv gegenüber der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) für einen umfassenden und für die Anwohnerinnen und Anwohner kostengünstigeren Schallschutz entlang der Güterumgehungsbahn in Hamburg einsetzt. „Dieser Erfolg der Initiative muss nun durch entschlossenes ‚Nachsetzen’ des Hamburger Senats gesichert werden“ fordern Jörg Lühmann der verkehrspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion und Jan Quast, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion.
In diesem Sinne haben SPD- und GAL-Fraktion einen interfraktionellen Antrag vorbereitet, dem sich die CDU-Fraktion aber verweigert hat. „In dieser wichtigen Frage müssen alle Fraktionen gemeinsam an einem Strang ziehen. Deshalb bleibt die CDU-Fraktion weiterhin herzlich eingeladen, sich einem gemeinsamen Bürgerschaftsantrag anzuschließen. Hamburg darf sich nicht den Luxus erlauben, jetzt auf Erfolge Dritter zu warten – alle Beteiligten müssen die neu eröffnete Chance als ‚Rückenwind’ begreifen und aktiv werden“, erklären Quast und Lühmann weiter.
Der Senat ist nun insbesondere gefordert, sich dafür einzusetzen, dass an der gesamten Strecke aktiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden ermöglicht wird und bereits gezahlte Mittel für den Einbau von Schallschutzfenstern zurückgezahlt oder verrechnet werden können. „Es darf an der Güterumgehungsbahn keinen Lärmschutz 1. und 2. Klasse geben – alle Anwohner haben den gleichen Anspruch auf umfassenden Lärmschutz!“, stellt Lühmann klar.
Das private Engagement der Anwohnerinnen und Anwohner, die sich an den Kosten der Lärmschutzwände beteiligen, darf nicht durch überzogene Kostenvorstellungen der DB konterkariert werden. Nach dem bisherigen Stand sollen die Anwohner 30 Prozent und der Bund 13 Prozent der Planungskosten übernehmen. Aus Sicht von SPD und GAL sollte der Anteil der Anwohnerinnen und Anwohner ebenfalls auf 13 Prozent beschränkt werden. „Das private Engagement der Anwohnerinnen und Anwohner muss belohnt und nicht behindert werden. Deshalb müssen die Planungskosten abgesenkt werden und die geforderte „Ablöse“ muss gänzlich entfallen“, fordert Quast. Mit der „Ablöse“ sollen von den Betroffenen schon heute Kosten für den Abriss der Wände nach 40 Jahren Lebensdauer entrichtet werden.
Die DB AG hat an drei Brücken Maßnahmen zur ‚Entdröhnung’ angekündigt. Ein wirksamer Lärmschutz muss aber an allen Brücken im Verlauf der Güterumgehungsbahn sichergestellt werden. Die bisher von der DB AG entwickelten Lärmschutzmaßnahmen sind allerdings so teuer, dass eine Mitfinanzierung durch die Anwohnerinnen du Anwohner praktisch ausgeschlossen ist. Dazu stellt Quast fest: „Hier muss sich der Senat für kostengünstige Lösungen einsetzen und auch mit dem Einsatz städtischer Mittel dafür sorgen, dass die Betroffenen finanziell nicht überfordert werden!“
Bis zur vollständigen Erstellung aller Lärmschutzwände muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke eingehalten werden, um auf diese Weise den Lärm zu mindern. „Nur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung besteht auch ein echtes Interesse der Bahn an einer zügigen Erstellung des kompletten Lärmschutzes an der Strecke“, erläutert Lühmann.