Im Streit um die von vielen Kunden bezahlten Schadensersatzbeträge von jeweils 75 Euro hat Premiere jetzt – kurz vor der für den 30. Mai 2007 vom Landgericht München angesetzten Verhandlung – klein beigegeben und die gesamte Klagforderung bezahlt – einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten.
Die an der Sammelklage der Verbraucherzentrale Hamburg beteiligten 86 Verbraucher können sich freuen – sie erhalten demnächst die zu Unrecht und meist auf Druck eines Inkassoinstituts gezahlten Beiträge zurück.
Die betroffenen Kunden des Bezahl-Fernsehsenders Premiere hatten den Abovertrag gekündigt und dann nach ihrer festen Erinnerung die Smartcard an den Sender zurück geschickt. Doch auffällig häufig behauptete Premiere, die Smartcard sei nicht eingetroffen. Stattdessen sollten die Kunden Schadensersatz in Höhe von 35 Euro zahlen. Durch die Mahnung des Inkasso-Instituts InFoScore schnellte die Forderung mit Zusatzkosten dann auf gut 75 Euro hoch.
Die Verbraucherzentrale hatte den Verdacht, dass Premiere in einigen Fällen wahrheitswidrig behauptete, die Smartcard nicht erhalten zu haben. Sie bündelte die Forderungen auf Rückzahlung und reichte über die Gesamtsumme für 86 Verbraucher Klage auf Rückzahlung beim Landgericht München ein.
Zu einer öffentlichen Verhandlung wird es nun aber nicht mehr kommen, denn aufgrund der Zahlung ist das Verfahren erledigt. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Möglich, dass Premiere ein negatives Urteil vermeiden wollte, möglich auch, dass man hofft, mit der stillschweigenden Zahlung eine noch größere Klagewelle zu vermeiden.
Doch für die Hamburger Verbraucherschützer gilt jetzt erst recht: Wer auch zu Unrecht Schadensersatz wegen der angeblich nicht eingetroffenen Smartcard gezahlt hat, soll sich melden. Nach der Erledigung des Pilotverfahrens hält die Verbraucherzentrale die Aussichten, das Geld zurück zu bekommen, für ausgezeichnet.
Kontakt und Beratung für Betroffene:Telefonische Beratung: Mo bis Do 10 bis 18 Uhr, 0900 1 77 54 41 (1,50 € aus dem dt. Festnetz); Fax 040-24832-290; E-Mail: verbraucherrecht@vzhh.de; Persönliche Beratung: Di 10 – 18, Mi + Do 10 – 14 Uhr, Kirchenallee 22. Infos im Internet: www.vzhh.de.