Die Bürgerschaft hat heute abschließend über eine umfassende Initiative zum Thema Mieterschutz beraten und ein Bündel von Maßnahmen beschlossen. Die Initiative sieht etwa vor, bei Neuvermietungen die Miethöhe auf einen Betrag von maximal 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Außerdem sollen die Mieterinnen und Mieter bei der Umlage von Kosten energetischer Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete entlastet werden.
In den vergangenen Wochen und Monaten hatte sich der Stadtentwicklungsausschuss unter anderem im Rahmen einer Expertenanhörung intensiv mit der Mietensituation befasst. Hierzu Andy Grote, Fachsprecher Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen Mieterinnen und Mieter in Hamburg in Zukunft besser vor starken Mietsteigerungen schützen. Gleichzeitig dürfen sich neue Regelungen nicht negativ auf das derzeit sehr positive Investitionsklima im Wohnungsneubau auswirken. Ich bin daher froh, dass unsere Vorschläge auf breite Zustimmung stoßen.“
SPD- und GAL-Fraktion hatten gemeinsam einen Vorschlag eingebracht, Mieterinnen und Mieter in Hamburg zukünftig besser vor Mietsteigerungen zu schützen. Die Initiative sieht insbesondere vor, bei Neuvermietungen die Miethöhe auf einen Betrag von maximal 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Außerdem sollen die Mieterinnen und Mieter bei der Umlage von Kosten energetischer Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete entlastet werden. Zusätzlich soll die Abwälzung der Maklerkosten auf den Mieter zumindest auf 50 Prozent begrenzt, bestenfalls sogar ganz ausgeschlos-sen werden.
Grote: „Um den Mietenanstieg zu bekämpfen, müssen wir neben dem Wohnungsneubau auch den gesetzlichen Mieterschutz stärken. Die unbegrenzten Mietsteigerungen bei Neuvermietungen und die Umlage von Modernisierungskosten sind die größten Mietpreistreiber, hier müssen wir ansetzen! In den vergangenen Sitzungen haben wir mit allen Fraktionen sehr konstruktiv an Lösungen für einen besseren Schutz der Hamburger Mieterinnen und Mieter gearbeitet. Unser Papier greift die unterschiedlichen Positionen auf, um hieraus eine breit getragene Initiative zu entwickeln. Vor allem aus der Expertenanhörung zu Jahresbeginn haben wir zahlreiche Vorschläge für einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern erhalten. Wir bringen hiermit die wichtigste parlamentarische Initiative zum Mieterschutz seit über 20 Jahren auf den Weg.“
Nicht alles könne Hamburg dabei allein regeln. Grote: „Für einen besseren Mieterschutz brauchen wir Änderungen bei Bundesgesetzen, etwa beim Thema Maklercourtage oder bei überhöhten Mieten bei Neuvermietungen. Wir hoffen daher, dass alle Fraktionen unseren Vorschlag unterstützen und wir in einem breiten Bündnis auch ein sichtbares Zeichen an den Bund senden. Nur dann haben wir die Chance, die Bundesregierung von unseren Vorschlägen zu überzeugen.“ Der Senat wird insoweit zu entsprechenden Bundesratsinitiativen aufgefordert.
Grote abschließend: „Im Wohnungsneubau sind wir auf einem sehr guten Weg. 2011 wurden Baugenehmigungen für 6.811 Wohnungen erteilt und die Förderung für 2.147 neue Sozialwohnungen bewilligt. Mit den jetzt entwickelten Maßnahmen zum Mieterschutz gehen wir noch einen Schritt weiter. Unsere rechtlichen Einflussmöglichkeiten sind zwar begrenzt, aber wir wollen – und müssen – die Mieterinnen und Mieter in Hamburg zukünftig stärker vor weiteren finanziellen Belastungen schützen.“
Die Forderungen im Einzelnen:
1. Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen:
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Novellierung des Paragraphen 5 Wirtschaftsstrafgesetz einzusetzen. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung ist diese als Schutz vorgesehene Regelung heute wirkungslos. Vermieter können dies ausnutzen und bei der Neuvermietung ihrer Wohnung unbegrenzt hohe Mieten verlangen.
2. Neuregelung bei der Bezahlung der Maklercourtage:
In Hamburg zahlt heute der Mieter zumeist die volle Courtage für die Anmietung einer Wohnung, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hat. Die Änderung des Wohnraumvermittlungsgesetzes soll verhindern, dass die Vermieter mehr als 50 Prozent der Kosten auf die Mieter abwälzen können. Idealerweise sollten die Vermieter zukünftig die Maklerkosten voll selbst tragen.
3. Mietsteigerungen nach energetischen Sanierungen sozialverträglich gestalten:
Die energetische Sanierung von Wohnraum ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sie darf aber nicht zum Mietpreistreiber werden. Die Kosten für die energetische Sanierung müssen gerechter verteilt werden.
a) Auf Bundesebene wird derzeit die Novellierung des Mietrechts behandelt. Hamburg soll sich dafür einsetzen, dass die Mieterinnen und Mieter nach der energetischen Sanierung ihrer Wohnung geschützt sind vor hohen Mietsteigerungen, die nicht hinreichend durch die Energieeinsparungen aufgefangen werden können.
– bei energetischen Modernisierungen sollen nur solche Maßnahmen auf die Miete umgelegt werden dürfen, die tatsächlich zu einem geringeren Energieverbrauch und geringeren Energiekosten der Mieter führen.
– Es soll zudem geprüft werden, ob bei der Umlage der Kosten eine Begrenzung in Relation zu den tatsächlich eingesparten Energiekosten möglich ist.
– Anders als im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehen sollen bei Belastungen und Einschränkungen durch Maßnahmen zur energetischen Sanierung weiterhin schon in den ersten drei Monaten Mietminderungen möglich bleiben.
– Härtefallregelungen sollen beibehalten werden.
b) Wenn die Stadt Hamburg über die Wohnungsbaukreditanstalt das energetische Bauen bzw. die energetische Modernisierung fördert, muss dies zukünftig dazu führen, dass die Förderung auch bei den Mieterinnen und Mietern ankommt.
– Im Neubau sind energiesparende Gebäude heute Standard und durch gesetzliche Vorschriften sicher gestellt. Eine öffentliche Förderung ist nicht mehr in dem Umfang wie früher notwendig und soll in die Sanierung im Bestand umgeschichtet werden.
– Die Förderung energetischer Sanierung durch die WK soll verstärkt in Programme mit Mietpreisbindung fließen
4. Sicherung der gewachsenen Bewohnerstrukturen:
Gewachsene Nachbarschaften brauchen Schutz vor Verdrängung. Die Verfahren zur Umsetzung von sozialen Erhaltensverordnungen sollen daher beschleu-nigt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob diese Regelungen erweitert werden können, um zukünftig Mietsteigerungen stärker zu beschränken.
5. Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte und Beratungsmöglichkeiten aufklären:
Der Mieterverein hat zuletzt deutlich gemacht: Die Mieterinnen und Mieter sind selbst dafür verantwortlich, bei fehlerhaften Mieterhöhungen aktiv zu werden. Mit Herausgabe der Mietenspiegel sollen die Mieterinnen und Mieter zukünftig auf ihre Rechte und die Beratungsangebote der Mietervereine hingewiesen werden.
6. Regelmäßige Berichterstattung zur Situation und Entwicklung des Hamburger Mietenmarktes
Der Mietmarkt in Hamburg entwickelt sich nicht einheitlich sondern ist in zahlreiche Teilmärkte zergliedert. Es gibt große Unterschiede zwischen einzelnen Bezirken und Stadtteilen. Eine regelmäßige Übersicht über die Entwicklungen am Hamburger Mietermarkt es zukünftig erleichtern, die Situation vor Ort zu erkennen und zügig zu reagieren.
7. Enge Zusammenarbeit mit den Mietervereinen
Die Mietervereine setzen sich seit vielen Jahren für den Mieterschutz ein. Sie verfügen über einen großen Erfahrungsschatz und sollen eng in die Wohnungspolitik eingebunden werden.