Richter stoppen Elbvertiefung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einem Eilantrag von Natur- und Umweltschutzorganisationen stattgegeben und vorerst die Baumaßnahmen zur Elbvertiefung gestoppt. Wann in der Hauptsache entschieden wird, steht noch nicht fest. Die Hafenarbeiter sind sauer.

Der Stopp der Elbvertiefung gefährde die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens, rügt ver.di Landesbezirksleiter Wolfgang Abel:

„Dies ist ein schlechter Tag für den Hamburger Hafen. Mit dem vorläufigen Baustopp wird die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens gefährdet. Das Schlimmste, was jetzt passieren kann, ist eine jahrelange Hängepartie. Deshalb ist eine zügige Entscheidung im Hauptsacheverfahren unverzichtbar, denn der Hamburger Hafen ist eine zentrale wirtschaftliche Lebensader für die Hamburgerinnen und Hamburger sowie ein Garant für sozial abgesicherte Arbeitsplätze. Von der Bundesregierung erwartet ich ein entschiedenes Eintreten für die Fahrrinnenanpassung in der Elbe.“

Die SPD-Fraktion hat die lediglich vorläufige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bedauert. Dazu erklärt der SPD-Abgeordnete und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Hansjörg Schmidt: „Diese vorläufige Entscheidung ist aber gerade keine Entscheidung in der Sache. Im Rahmen einer Abwägung wurde lediglich entschieden, dass mit einem sofortigen Baubeginn vollendete Tatsachen geschaffen worden wären. Klar ist aber auch, dass für die wirtschaftliche Entwicklung des Hafens ein sofortiger Baubeginn deutlich von Vorteil gewesen wäre. Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass das Hauptsacheverfahren positiv im Sinne der Elbvertiefung ausfallen wird. So wie wir die Nachbarn in Kiel und Hannover und die EU-Kommission überzeugt haben, wird uns dies letztendlich auch beim Bundesverwaltungsgericht gelingen. Insofern gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung das öffentliche Interesse an einem raschen Baubeginn dieses Projekts betont hat, setzen wir darauf, dass das Hauptsacheverfahren jetzt auch schnell anberaumt wird. Verfahrensverzögerungen darf es nicht geben.“

Den Eilbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung der Elbe kommentiert Wirtschaftssenator Frank Horch so:

„Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung. Über die Zulässigkeit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wird das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheiden. Allerdings können die schon begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden. Wir interpretieren das als Zeichen dafür, dass das Gericht die internationale Bedeutung der Fahrrinnenanpassung anerkennt.

Jetzt hängt viel von der Dauer des Hauptsacheverfahrens ab. Die Verwaltungen haben bereits in allen Hauptsacheverfahren auf die Klagen erwidert, so dass wir davon ausgehen, dass das Hauptsacheverfahren sehr zügig abgeschlossen werden kann.“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.