Richter stärken Demonstrationsfreiheit

Verwaltungsgericht verurteilt Polizeiführung: Die Auflösung der Demonstration „Für grenzenlose Bewegungsfreiheit – keine Abschiebungen vom Flughafen Hamburg“ am 22. August 2008 war rechtswidrig. 2008 regierte ein schwarz-grüner Senat.

Nach vier Jahren Rechtsstreit hat die Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg am Freitag nach zweitägiger mündlicher Verhandlung den Tenor seines Urteils verkündet: „Es wird festgestellt, dass die Auflösung der Versammlung am 22.08.2008 in der Flughafenstrasse rechtswidrig war.

Die Linksfraktion erklärt dazu:
„Die Auflösung der Demonstration „Für grenzenlose Bewegungsfreiheit – keine Abschiebungen vom Flughafen Hamburg“ am 22.08.2008 war rechtswidrig. Nach vier Jahren Rechtsstreit hat die Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg am Freitag, den 18.1.2012, nach zweitägiger mündlicher Verhandlung den Tenor seines Urteils verkündet: „Es wird festgestellt, dass die Auflösung der Versammlung am 22.08.2008 in der Flughafenstrasse rechtswidrig war.

Die Abschlusskundgebung der Demonstration gegen die Abschiebungen von Flüchtlingen am Flughafen wurde vom Polizeiführer Peter Born um 15.00 Uhr aufgelöst, obwohl die Veranstalter der Demonstration sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg im Eilrechtsschutz eine Kundgebung von 15.00 bis 19.00 Uhr durchgesetzt hatten. Anstatt das Kooperationsgebot im Versammlungsrecht zu achten, ließ die Polizeiführung durch den Einsatzleiter vor Ort, Hartmut Dudde, zur Begründung der Auflösung der Versammlung plötzlich mitteilen, dass von der Versammlung Störungen im gesamten Flughafenbereich ausgehen würden.“

Bela Rogalla, Landessprecher DIE LINKE Hamburg und Kläger:

»Die Polizeiführung hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit der Auflösung einer gewaltfreien Versammlung gegen Abschiebungen von Flüchtlingen am Flughafen Hamburg eklatant missachtet. Deshalb wurde die Polizeiführung nach vier Jahren zu Recht vom Verwaltungsgericht Hamburg verurteilt. Innensenator Michael Neumann ist aufgrund des Urteils gegen die Polizeiführung jetzt aufgefordert, unverzüglich personelle Konsequenzen an der Spitze der Polizei Hamburg zu ziehen. Ein Polizeiführer, der das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Einstweilige Anordnungen der Hamburger Verwaltungsgerichte missachtet, ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht mehr tragbar.«

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