Ach, wären unsere Richter doch auch so engagiert auf der Seite der Arbeitnehmer, wenn es um die ganz unten auf der Lohnskala geht: Das Bundesverfassungsgericht hat die sogenannte W2-Besoldung der Professorinnen und Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Nun steht wohl bundesweit eine Gehaltserhöhung an.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute auf Grund der Klage eines Professors an einer hessischen Hochschule festgestellt, dass die in Hessen an Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W2 gezahlten Grundgehälter nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig sind. Der hessische Gesetzgeber wurde vom Gericht aufgefordert, bis zum 1. Januar 2013 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.
Von den gut 40.000 Professoren in Deutschland bekommt etwa die Hälfte einen W-Sold. Je nach Bundesland schwanken die Gehälter, als „Hausnummer“ kann in etwa ein Monatslohn von 4000 Euro gelten. Das Grundgehalt eines W2-Professors ist in etwa so hoch wie das eines Gymnasiallehrers in der höchsten Altersstufe.
Auch der Senat in Hamburg verfolgt das Urteil aufmerksam, denn es bedeutet neue Ausgaben im Personalhaushalt – am 1. März beginnen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Wissenschaft und Forschung: „Die Behörde für Wissenschaft und Forschung legt großen Wert auf eine amtsangemessene Besoldung der Professorinnen und Professoren an den Hamburger Hochschulen. Sie erbringen hervorragende Leistungen in Lehre und Forschung und leisten wichtige Beiträge für Bildung und Wissenschaft. Dies muss sich auch in einer sachgerechten Besoldung widerspiegeln.
Die Behörde wird daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung in Hessen sorgfältig prüfen, um beurteilen zu können, ob und gegebenenfalls welche Schlussfolgerungen für die Professorenbesoldung in Hamburg daraus zu ziehen sind.“