Der Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat mit parteiübergreifender Mehrheit eine Neuregelung des Passivraucherschutzes beschlossen. Dem völligen Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden stehen Ausnahmeregelungen in Eckkneipen und Restaurants mit speziellen Raucherräumen gegenüber.
Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks erläuterte: „Ich hätte ein klares absolutes Rauchverbot in Hamburg bevorzugt. Aber festzuhalten ist auch: Diese Neuregelung bringt sehr viel mehr Schutz für Passivraucher als die jetzige Rechtslage in Hamburg. Außerhalb der Gastronomie wird es ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen geben. Und in der Gastronomie wird es künftig sehr schwierig und aufwendig werden, Raucherräume einzurichten. Deshalb rechne ich auch mit einem deutlichen Rückgang und nicht mit einer Ausweitung des Rauchens in öffentlichen Einrichtungen.“
Nach dem Vorschlag gilt künftig in allen öffentlichen Gebäuden ein absolutes Rauchverbot. Nur in Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern kann es ausgestattete Raucherräume geben. Diese Räume müssen aber baulich und technisch so hermetisch abgeschlossen sein, dass kein Rauch in Nichtraucherbereiche dringen kann. In kleinen Gaststätten, den so genannten Eckkneipen, kann wie bisher geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Die Neuregelung ist notwendig, da die bisherigen Regelungen in Hamburg vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden.
Cornelia Prüfer-Storcks: „Für den Gesundheitsschutz ist das ein deutlicher Schritt nach vorn, wenn auch nicht bis zur letzten Konsequenz. Für Nichtraucher wäre es sehr viel schlechter gewesen, wenn es nicht zu einer schnellen Neuregelung gekommen wäre und überall neue Raucherräume eingerichtet worden wären, deren Rauch ungehindert in den Nichtraucherbereich gezogen wäre. Künftig werden wir einen umfassenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auch in Gaststätten gewährleisten.“
Die genauen Auflagen für die Raucherräume sind nach dem Beschluss der Bürgerschaft in einer getrennt zu beschließenden Verordnung festzulegen, die sehr hohe Auflagen an Raucherräume wie Luftschleusen und Abzugsanlagen enthalten wird. Nach aktueller Planung wird dies noch vor der Sommerpause möglich sein.
Der Fachsprecher Gesundheit der SPD-Fraktion Martin Schäfer sagte, dass mit dieser Gesetzesvorlage mitnichten der bestehende Nichtraucherschutz aufgeweicht wird:
„Die Vorlage bedeutet eine deutliche Verschärfung der bestehenden Rechtslage. Dabei haben wir eine sorgfältige und verantwortungsvolle Abwägung aller Interessen im Sinne des Gesundheitsschutzes vorgenommen und einen sinnvollen und rechtssicheren Weg zu mehr Nichtraucherschutz aufgezeigt. Das hat am Ende auch die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der LINKEN und der CDU im Gesundheitsausschuss überzeugt“, so Schäfer „Es gibt Probleme, für die gibt es keine ganz einfache Lösung. Genau deshalb setzen wir mit unserem Vorschlag auf einen breiten Konsens im Parlament. Und auch deshalb haben wir sinnvolle Hinweise, wie beispielsweise den zum Rauchverbot in Spielhallen gern aufgenommen.“
Jeder neue Raucherraum und auch alle bestehenden Raucherräume müssen in Zukunft höchsten Anforderungen an die Wirksamkeit der Entlüftung und Abgeschlossenheit genügen, um benutzt werden zu können. In vielen öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden, Krankenhäusern, Hochschulen, Einkaufszentren, wird die bisher bestehende Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen künftig unterbunden. Schäfer: „Gerade diese Punkte sind klare Fortschritte für den Nichtraucherschutz. Im öffentlichen Bereich gilt das Rauchverbot ausnahmslos.“
Schäfer weiter: „Mit der Verschärfung der Raucherregeln werden künftig für die größeren Gaststätten die Anforderungen für Raucherräume präzisiert und deutlich angehoben. Nur für die kleinen Kneipen wollen wir keine übermäßigen Härten und deshalb sollen die strengen Ausnahmemöglichkeiten erhalten bleiben, um das ‚Kneipensterben‘ nicht weiter zu beschleunigen.“
Zum Hintergrund: Die Novellierung des Passivraucherschutzgesetzes war erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz für teilweise verfassungswidrig beurteilt hat.