Reformbedarf bei den Sanktionen im SGB II

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat aktuelle Empfehlungen zur Reform der Sanktionen für die politischen Entscheidungsträger und Fachöffentlichkeit vorgelegt.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge spricht sich dafür aus,

– eine gesetzliche Konkretisierung vorzunehmen, mit der klargestellt wird, dass in der Eingliederungsvereinbarung nur individuell förderliche und verhältnismäßige Pflichten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit vereinbart werden und außerdem in der Praxis der Jobcenter dafür Sorge zu tragen, den Eingliederungsprozess stärker zu individualisieren;

– die besonderen Sanktionsregelungen bei Jugendlichen aufzugeben und damit die altersabhängige Ungleichbehandlung aufzuheben;

– Leistungen für Unterkunft und Heizung auch bei wiederholten Pflichtverletzungen zu gewähren,

– die Möglichkeit einzuräumen, die Dauer der Sanktion auf sechs Wochen zu verkürzen,

– ergänzende Sachleistungen auch ohne Antrag anzubieten,

– Aufrechnungen bei der Kumulation von Aufrechnung und Sanktion auszusetzen und

– die Arbeitsgelegenheit aus dem Katalog der sanktionsbewehrten Pflichtverletzungen aus § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II zu streichen;

– nur solche Meldeversäumnisse mit Sanktionen belegen zu können, die einer Erwerbsintegration oder Klärung einer leistungsrechtlichen Angelegenheit entgegenstehen

und über die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen zwingend schriftlich zu belehren.

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