Referendumsbegehren zur 3%-Hürde beendet

Mit Beschluss vom 20. Februar 2014, der heute veröffentlicht wurde, hat das Hamburgische Verfassungsgericht festgestellt, dass zu dem Gesetz, mit dem die 3-Prozent-Sperrklausel bei Bezirksversammlungswahlen wieder eingeführt wurde, ein Referendum unzulässig ist. Damit ist das laufende Referendumsbegehren „Faires Wahlrecht – Jede Stimme zählt“ beendet. Die in den bezirklichen Kundenzentren ausgelegten Eintragungslisten und bisher eingegangenen Eintragungsbriefe werden vernichtet.

Hintergrund: Zu dem Fünfzehnten Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, mit dem die 3-Prozent-Sperrklausel bei Bezirksversammlungswahlen wieder eingeführt worden ist, wurde ein Referendumsbegehren angezeigt. Aufgrund der Anzeige war der Senat trotz bestehender Zweifel an der Zulässigkeit gesetzlich dazu verpflichtet, das Referendumsbegehren bekannt zu machen sowie die Eintragung in amtlichen Eintragungslisten und per Brief zu ermöglichen. Zugleich hatte der Senat zur Klärung der Zulässigkeit des Referendumsbegehrens das Verfassungsgericht angerufen.

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