Laute Partys, häufiges Grillen, Ärger um Fallobst oder über den Taubenschlag: Zwischen Nachbarn kann es viele Gründe für Streitigkeiten geben. Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale hilft, sich im oft komplizierten Nachbarschaftsrecht zurecht zu finden.
Doch wie hoch darf der Grad der Belästigung sein, ab wann kann man sich wehren? Das Nachbarschaftsrecht ist kompliziert, ein Gang zum Gericht aber längst nicht immer nötig. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ informiert über verschiedene Formen der Störungen von A wie Altglascontainer bis Z wie Zimmerlautstärke. Das Buch, das in Zusammenarbeit der Verbraucherzentralen mit dem ARD-Ratgeber Recht entstanden ist, nennt einschlägige Gerichtsurteile und bietet Lösungsmöglichkeiten für Gespräche oder Schlichtungen.
Den Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ gibt es für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale (Mo – Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 12,40 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-0, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de oder Internet www.vzhh.de.
Wann wird die Verbraucherzentrale endlich lernen, dass man Infos auch gut auf der Homepage abdrucken kann? Oder sollte das so sein, dass die Verbraucherzentrale tatsächlich von den Verbrauchern lebt?
beste grüße,
Gü