Produkteigenschaften, die gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen in der Werbung nicht besonders hervorgehoben werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Anlass ist die wiederholte Werbung der Firma real für Kühl- und Gefriergeräte mit dem Zusatz „Ohne FCKW / FKW“, obwohl die Verwendung von FCKW als Kühlmittel in Haushaltsgeräten seit 15 Jahren gesetzlich verboten ist.
Auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg hat sich real jetzt in einer verbindlichen Erklärung zur Unterlassung solcher Werbung verpflichtet.
Bis Anfang der Neunziger Jahre wurden in Kühl- und Gefriergeräten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) als Kühlmittel verwendet. Bei FCKW handelt es sich um besonders klimaschädliche Gase, die in hohem Maße zur globalen Erwärmung beitragen. Zudem zerstören sie die schützende Ozonschicht der Erde. Die Verwendung von FCKW wurde daher 1995 gesetzlich verboten.
Wer damit wirbt, dass sein Kühlgerät keine FCKW enthält, suggeriert, dass sein Produkt umweltfreundlicher ist als dasjenige der Konkurrenz. Da aber kein Hersteller die gefährlichen Kühlmittel noch verwendet, täuscht der Werbende dadurch die Verbraucher, die beim Kauf auch ans Klima und die Umwelt denken.
Die Werbung der Metro-Tochter real war einer aufmerksamen Verbraucherin aufgefallen, die sich bei der Verbraucherzentrale beschwerte. „Wir gehen gegen Grünfärberei in der Werbung weiter vor und freuen uns über Hinweise“, sagt Immo Terborg von der Verbraucherzentrale Hamburg.