Raus aus Hartz IV

Die SPD-Fraktion will den Zugang zum Arbeitslosengeld I für prekär Beschäftigte erleichtern – das geht aber nur über den Bundesrat:

Viele Hamburgerinnen und Hamburger arbeiten in instabilen Beschäftigungsverhältnissen. Befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, wechselnde Arbeitgeber führen häufig dazu, dass sich Phasen der Erwerbstätigkeiten mit solchen der Arbeitslosigkeit abwechseln. Bisher sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) vor, dass in der Regel innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden müssen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben. Da viele Beschäftigte diese Bedingung nicht erfüllen, bleibt ihnen in der Arbeitslosigkeit nur die Grundsicherung, also Hartz IV. Das will die SPD-Fraktion über eine Bundesratsinitiative nun ändern und bringt dazu für die nächste Bürgerschaftssitzung einen Antrag ein.

Jens-Peter Schwieger, Fachsprecher Arbeit der SPD-Fraktion: „Durch die Verlängerung der Rahmenfrist im SGB von zwei auf drei Jahre und eine generelle Absenkung der Anwartschaftszeit von zwölf auf sechs Monate wollen wir mehr Gerechtigkeit schaffen. Wer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt, soll auch Arbeitslosengeld I erhalten und nicht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen werden.“

Laut Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit erwerben bundesweit 61.000 Menschen im Monatsdurchschnitt trotz eingezahlter Beiträge in die Arbeitslosenversicherung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und müssen, soweit die Bedürftigkeit nachgewiesen wird, Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen.

Schwieger: „Instabile Beschäftigungsverhältnisse sind beispielsweise häufig in der Medien- und Filmbranche anzutreffen, die hier in Hamburg stark ausgeprägt ist. Mit der nun beabsichtigten Änderung kann eine deutlich verbesserte Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit erreicht werden.“

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