Rasant gestiegene Flüchtlingszahlen, Kapazität der Erstaufnahme mehr als verdreifacht

Jahresbilanz der Hamburger Ausländerbehörde für das Jahr 2014

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Flüchtlinge, die in Hamburg um Schutz und Aufenthalt nachsuchten, gegenüber dem Jahr 2013 nochmals deutlich gestiegen. Von den insgesamt 13.042 Menschen, die sich als Asylsuchende und Duldungsantragsteller in Hamburg gemeldet haben, verblieben 6.970 Personen in Hamburg, nämlich 6.638 Asylsuchende und 332 Duldungsantragsteller. 6.072 Personen wurden auf andere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Gleichzeitig ist es dem Einwohner-Zentralamt gelungen, binnen Jahresfrist die Kapazität der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) auf 3.497 Plätze zu verdreifachen.

Einreise und Aufenthalt von Asylsuchenden

Von den 12.653 Asylsuchenden, die sich im Jahr 2014 in Hamburg gemeldet haben, wurden 6.015 Personen im Rahmen des bundesweiten Verteilungsverfahrens anderen Bundesländern zugewiesen, 6.638 verblieben in Hamburg. Gleichzeitig hat die Zahl der Personen zugenommen, die nach Erstmeldung öffentlich untergebracht werden mussten, nämlich von 3.001 im Jahr 2013 auf 5.985 Personen im Jahr 2014.

Einreise und Aufenthalt von Duldungsinhabern

Darüber hinaus gibt es noch eine Gruppe von Personen, die keinen Asylantrag stellt, sondern stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Da aus Rechtsgründen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wird diesen Personen aufgrund bestehender Ausreisehindernisse zunächst eine Duldung erteilt. 332 dieser Personen wurden Hamburg zugewiesen, 57 anderen Bundesländern. Diese Personen stammen im Wesentlichen aus Ghana, Ägypten und Afghanistan. Der Unterbringungsbedarf dieser in Hamburg verbliebenen Menschen war mit 41 Plätzen allerdings gering.

Sollte das Asylverfahren durch ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vollziehbar abgeschlossen und ggf. gerichtlich bestätigt worden sein, sind die Betroffenen zur Ausreise verpflichtet. Kann die Ausländerbehörde diese Verpflichtung nicht durchsetzen, weil z. B. die notwendigen Heimreisedokumente fehlen oder eine Erkrankung geltend gemacht wird, wird der Aufenthalt bis zum Wegfall des Abschiebungshindernisses geduldet.

Die Gesamtzahl der am 31.12.2014 erfassten Duldungsinhaber betrug 4.371 Personen, am Ende des Vorjahres waren es 3.941 (Quelle: Ausländerzentralregister).

Unterbringung in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)

Für die Unterbringung der neu eingereisten Flüchtlinge ist wegen der Entgegennahme und Bearbeitung der ausländerrechtlichen Begehren seit 2003 die Behörde für Inneres und Sport verantwortlich. Nach einem Aufenthalt von etwa drei Monaten sieht das Asylverfahrensgesetz die Unterbringung in Folgeeinrichtungen vor, für die die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration verantwortlich ist.

Für die fortlaufend erforderliche Erweiterung der ZEA ist aufgrund des rasant steigenden Unterbringungsbedarfs eigens eine Projektgruppe beim Einwohner-Zentralamt eingerichtet worden. Ihr ist es gelungen, die Platzkapazität der Erstaufnahmeeinrichtung gegenüber 2013 zu verdreifachen.

Aktuell umfasst die ZEA sieben Standorte auf Hamburger Stadtgebiet, sowie eine Außenstelle in Nostorf in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer staatsvertraglichen Regelung mit Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2014 wurde die Anlaufstelle – dort melden sich die Flüchtlinge erstmalig – von der Sportallee in die Harburger Poststraße verlegt. Fünf Standorte wurden im Jahr 2014 in Betrieb genommen, zwei weitere sollen im Frühjahr 2015 folgen.

Bleiberecht

Im Jahr 2014 wurden 1.584 positive Entscheidungen zugunsten von Asylbewerbern, denen durch das Bundesamt Schutz zuerkannt wurde, und von ausreisepflichtigen Duldungsinhabern getroffen. Dazu zählen auch 63 Personen, für die die Härtefallkommission ein positives Votum abgeben hat. Am 31.12.2014 waren 14.288 Personen in Hamburg aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis (Quelle: Ausländerzentralregister).

Rückführungen

Aufgrund der gestiegenen Asylbewerberzahlen trifft das Bundesamt nicht nur vermehrt positive Entscheidungen zugunsten von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen, sondern lehnt auch vermehrt Asylanträge ab, fordert dann diese Menschen zur Ausreise auf und droht ihnen für den Fall der nicht freiwilligen Ausreise die Abschiebung an. Die Länder sind bundesgesetzlich verpflichtet, die Ausreise zu überwachen und ggf. die angedrohte Abschiebung zu vollziehen. Entsprechendes gilt für die Überstellung in Drittländer, in denen die Flüchtlinge vor der Einreise nach Deutschland bereits Schutz gefunden haben. In diesen Fällen hat das Bundesamt die Überstellung dorthin angeordnet.
Im Jahr 2014 erfolgten insgesamt 1.304 Rückführungen, davon die überwiegende Zahl kontrollierte Ausreisen.

Aus Strafhaft erfolgten 72 Abschiebungen, im Vorjahr waren es 58. Aus Abschiebungshaft wurden im Jahr 2014 45 Personen abgeschoben, im Vorjahr waren es 58. Mit der überwachten Ausreise wurde zunehmend das mildere Mittel gegenüber der Abschiebungshaft gewählt.

Darüber hinaus finden weitere unkontrollierte Ausreisen statt, wenn die Betreffenden ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht nachkommen, ohne dass die zuständigen Behörden hiervon unterrichtet werden bzw. Kenntnis erhalten.

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