Wegen der von der CDU im Alleingang beschlossenen Erweiterung des Untersuchungthemas des PUA „Protokollaffäre“ hatten SPD und GAL geklagt. Sie wollten nicht, dass Journalisten vor dem Ausschuss gehört werden. Freitag um 10 Uhr wird das Urteil des höchsten Hamburgischen Gerichts verkündet.
In der Verfassungsstreitsache von 58 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft
(Michael Neumann, Christa Goetsch u.a.) gegen die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt
Hamburg (Az. HVerfG 1/06) wird die Entscheidung nebst einer abweichenden Meinung in öffentlicher Sitzung des Hamburgischen Verfassungsgerichts verkündet am: Freitag , dem 1. Dezember 2006, um 10 Uhr im Plenarsaal (Raum 201) des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg.
Gegenstand des Verfahrens ist die mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion von der
Bürgerschaft beschlossene Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) „zur Weitergabe von vertraulichen
Dokumenten des PUA ‚Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße’ an den Senat“
auf die Untersuchung der Weitergabe an „Dritte“.
Die Antragsteller begehren die Feststellung der Verletzung von Art. 26 Abs. 1 Hamburgische Verfassung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft sowie der Nichtigkeit des Erweiterungsbeschlusses der Bürgerschaft.
Das Verfassungsgericht hat den Untersuchungsausschuß zum Verfahren beigeladen.