Propaganda-Tourismus stoppen

Hamburg bringt erneut einen Antrag in den Bundesrat ein, um das Einstellen von verbotenen Symbolen aus dem Ausland unter Strafe zu stellen

Das Internet ist voll von rechtsextremistischen Symbolen und Bildern, deren Verwendung und Verbreitung in Deutschland eigentlich verboten ist. Trotzdem gelangen sie auf unsere Bildschirme. Rechtsextremisten machen sich hierfür eine Gesetzeslücke zu Nutze: Werden verbotene Symbole aus dem Ausland ins Netz gestellt, wo dieses Vorgehen straffrei ist, so greift das deutsche Strafrecht nicht, auch wenn Absender und Adressat der verfassungsfeindlichen Symbole aus Deutschland stammen. Diesem Propaganda-Tourismus will Hamburg einen Riegel vorschieben.

Der Bundesrat hatte der Initiative bereits im Februar 2016 einstimmig zugestimmt. Auch die Bundesregierung hatte damals positiv auf den Vorschlag reagiert und den Gesetzentwurf an den Bundestag überwiesen. Da es im Bundestag in der 18. Wahlperiode zu keiner Befassung gekommen ist, muss der Gesetzgebungsprozess für die 19. Wahlperiode erneut gestartet werden.

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen erläutert die erneute Bundesratsinitiative: „Bisher haben wir keine Handhabe gegen Menschen, die Deutschland kurz verlassen, um ihr menschenverachtendes Gedankengut im Internet und damit auch in Deutschland verbreiten zu können. Das wollen wir ändern. Wer in Deutschland lebt, hier gegen unsere Grundwerte verstößt und den Rechtsstaat missachtet, muss dafür belangt werden können – egal von welchem Land aus er oder sie den menschenverachtenden Hass verbreitet. Propaganda-Tourismus darf nicht folgenlos bleiben.“

Mit der Bundesratsinitiative will Hamburg gemeinsam mit Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen stärker gegen Volksverhetzung und die Veröffentlichung verfassungsfeindlicher Symbole im Internet vorgehen.

Künftig soll auch bestraft werden, wer im Ausland verfassungsfeindliche Kennzeichen und Bilder in Deutschland verbreitet, Propagandamaterial hochlädt oder vor laufender Webcam den Hitlergruß zeigt. Bisher bleiben in Deutschland lebende Täterinnen und Täter straffrei, die im Ausland handeln und von dort verfassungsfeindliche Kennzeichen und Bilder in Deutschland verbreiten, auch wenn der Inhalt an deutsche Nutzerinnen und Nutzer adressiert ist. Das betrifft neben rechtsextremistischen auch Kennzeichen und Symbole des IS, die in Deutschland ebenfalls verboten ist.

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