Preise wie im Luxushotel

Der Senat gab gestern neue Gebühren für städtische Dienstleistungen ab 2008 bekannt. In Zukunft müssen die „Gäste“ der Zentralambulanz für Betrunkene (ZAB) Preise zahlen, die sonst nur in Luxusherbergen verlangt werden: 290 Euro sollen sie am Morgen nach der Ausnüchterungsnacht auf den Tisch legen. Viele Menschen, die regelmäßig in der Zentralambulanz betreut werden müssen, sind jedoch Empfänger von Transferleistungen.

Martina Gregersen, sozialpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion fordert: „So wird Menschen, die ohnehin große Probleme haben, ein weiteres Problem aufgeladen. Niedrigschwellige Hilfen wären hier nützlicher und auf lange Sicht auch Kosten sparender.“

In die Zentralambulanz für Betrunkene (ZAB) werden diejenigen gebracht, die aufgrund einer akuten schweren Trunkenheit auffällig sind. Nachdem Ärzte festgestellten, dass keine anderweitigen gesundheitlichen Probleme vorliegen, können sie dort dann unter Beobachtung ihren „Rausch“ ausschlafen. In die Zentralambulanz werden einige nur einmal im Leben eingeliefert, manche werden aber auch in regelmäßigen Abständen betreut. Die meisten dieser „Stammgäste“ sind Empfänger von Transferleistungen. Vereinzelt werden aber auch zahlungskräftigere Personen in die ZAB eingeliefert, von denen dann nach der Ausnüchterung eine Gebühr verlangt werden könnte. „Zumindest Menschen mit niedrigem Einkommen müssen von dieser extrem hohen Gebühr verschont bleiben“, fordert Gregersen.

Auch an anderer Stelle versucht der Senat mit einer Gebührenerhöhung Geld von Menschen zu holen, die wenig haben: Die Gebühren für Pfändungen werden wieder einmal um 4 Euro angehoben.

2 Gedanken zu „Preise wie im Luxushotel“

  1. Die letzte ZAB habe ich [nüchtern] 1990 bei den Messehallen von innen gesehen. Gummizellen mit abwaschbarer Matratze und Videoüberwachung.

    Der ZAB werden normalerweise nur die äußerst stark alkoholisierten Bürger/Innen zugeführt, wenn dort noch ein „Zimmer“ frei ist.

    Ob 290.- Euro zuviel für eine Ausnüchterungsnacht in der Gewahrsamnahme der ZAB ist, läßt sich eigentlich nur mit einem Preisvergleich eines Arztbesuches + Ausnüchterung in einer Zelle [z. B. an PR 42] feststellen. Bei einigen eingelieferten Menschen stellen sich die wirklichen Probleme erst ein, wenn der AlkoholRausch nachläßt.

    Der zumeist unfreiwillige Aufenhalt in der ZAB sollte meiner Meinung nach vollständig von den Krankenkassen, oder aus dem AlkoholDrogenSteuer-Säckel bezahlt werden. – Aber vielleicht wäre der „ZAB Cent“ – eine Abgabe der Alkohol-Labore, Alkohol-Dealer und Alkohol-User Hamburgs – sinnstiftender..

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    Viele Menschen, die regelmäßig in der Zentralambulanz betreut werden müssen, sind jedoch Empfänger von Transferleistungen.
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    „Hartz IV ist Opium fürs Volk!“ ? – Gerade die Menschen, die am Rande des Existenzminimums leben, sind gezwungen sich ihr täglich Koma mit Billigfusel und Dosenbier zu realisieren. – Saufen schützt vor Blindheit nicht.

  2. Kostenfaktur ZAB – Zentralambulanz für Betrunkene

    Ihren Artikel kann man zwar ganz gut lesen, nur leider gibt es nicht wirklich die genauen Tatsachen winder. Daher gebe ich Ihnen mal eine etwas genauere Schilderung.

    Als seiner Zeit das AK St. Georg die ZAB aufgab und die Berufsfeuerwehr Hamburg die ZAB übernahm, hat sich entschiedenes geändert. Als die ZAB noch vom AK St. Georg unterhalten wurde, waren immer ein Arzt und zwei Pfleger Vorort. Nachdem die Berufsfeuerwehr Hamburg die ZAB übernahm, waren es nur noch zwei „Pfleger“ OHNE Arzt. Diese Tatsache wird sich noch als höher Kostenfaktur und Demotivierung der Kollegen der Berufsfeuerwehr Hamburg herausstellen.
    Da kein Arzt mehr in der ZAB war, dürften die RTW nun nicht mehr die ZAB direkt angefahren! Das heiß, die Patienten wurden mittels RTW ins Krankenhaus gefahren, für die RTW- Besatzung war jetzt der Einsatz abgeschlossen. Das Krankenhaus Personal durchsuchte den Patient/in, ob eventuell nicht noch weitere Erkrankungen vorlagen. Wenn dem nicht so war und der Patient „nur“ betrunken ist, dafür müsste der Behandele Arzt unterzeichen!, wurde eine Krankenbeförderung in die ZAB veranlasst.

    Also mal kurz zusammen gefasst, Patienten die in der ZAB landen, kosten nicht nur 290,-€ sonder vielmehr; ca. 262,-€ für den RTW Einsatz, Kosten für das Krankenhaus, ca. 78,-€ für die Krankenbeförderung ins ZAB und schließlich 290,-€ für die Unterkunft in der ZAB.

    Aber bis auf die 290,-€ die der Patient zahlen soll, bleiben die restlichen Kosten der Allgemeinheit überlassen, den die werden über die Krankenkasse beglichen.

    MfG

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