Ein Tarifvertrag gehört zur Unternehmenskultur – doch in privatisierten Unternehmen ist das nicht selbstverständlich. Morgen wehren sich Beschäftigten von „PFLEGEN & WOHNEN“ mit einem Warnstreik.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten des größten privaten Hamburger Pflegeheimbetreibers „PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH“ am 2. Dezember 2011 in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu einem Warnstreik auf. Auch die Auszubildenden des Unternehmens werden zu einem Unterstützungsstreik aufgerufen. Hintergrund für den Warnstreik sind die Auseinandersetzungen um einen Tarifvertrag.
Der Tarifvertrag wurde von Seiten der Geschäftsführung zum 30.6.2011 gekündigt. Bereits am 28.9.2011 und am 19.10.2011 hatte ver.di Warnstreiks für die Aufnahme von Tarifverhandlungen durchgeführt. Als Ergebnis der Streiks erklärte sich die Geschäftsführung dazu bereit und nach intensiven Verhandlungen wurde ein Ergebnis erzielt. Dabei hatte ver.di neben einer Gehaltssteigerung auch erhebliche Zugeständnisse vereinbart.
Am 16.11.2011 teilte die Geschäftsführung ver.di mit, dass die Gesellschafter keine Zustimmung zum bereits erzielten Verhandlungsergebnis erteilt haben. Die Geschäftsführung benötige moderne und wertschätzende Vergütungssysteme, die zeitnah durch die Betriebsparteien verhandelt werden müssen, so die Begründung der Geschäftsführung. Weiterhin begründen die Gesellschafter, Nikolai P. Burkhart, Vitanas GmbH & Co. KG aA, Berlin, und Andreas Franke, Unternehmensgruppe Hamburg, ihre Rolle als privatwirtschaftliches Familienunternehmen.
Für ver.di steht die Begründung der Geschäftsführung im absoluten Widerspruch zu den intensiven und konstruktiven Verhandlungen mit der Geschäftsführung. Es gehört zur Betriebskultur des Unternehmens PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG, dass die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden. Der Hinweis auf ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist für ver.di keine Begründung für eine betriebliche Vereinbarung.
Das Betriebsverfassungsgesetz betont den Vorrang des Tarifvertrages, wenn es um die Regelung von Bezahlung und Arbeitsbedingungen geht. „Deshalb fordert ver.di mit dem Warnstreik die Gesellschafter von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH auf, das erreichte Verhandlungsergebnis unverzüglich umzusetzen“, so Proske.