Kinderlärm ist regelmäßig keine Belästigung, meint Hamburgs SPD-Landesvorsitzender und greift damit die vor etwa einer Woche auch hier bei hh-heute.de geführte Diskussion wieder auf. Petersen ist der Meinung, seit der Föderalismusreform könne Hamburg alle Lärmschutzfragen selbt regeln. Senat, CDU und GAL sind der Meinung, gerade der „Kinderlärm“ werde wegen eines Formulierungsfehlers nicht von der neuen Regelungskompetenz erfasst.
Der Hamburger SPD-Vorsitzende Dr. Mathias Petersen hat den Hamburger Senat aufgefordert, umgehend alle Gesetze und Vorschriften zu überprüfen, und wenn nötig zu ändern, damit Kinderlärm nicht mehr als Belästigung gewertet wird. Damit reagierte Petersen auf die wiederholten Versuche von Hamburgern, mit juristischen Mitteln Kindergärten und Bolzplätze in Hamburger zu verbieten.
Petersen: „Es kann nicht angehen, dass Hamburger Gerichte Kindergärten schließen müssen, weil Hamburger Gesetze das so vorsehen“ Der SPD-Landesvorsitzende verwies darauf, dass die Bundesländer seit der Reform der föderalen Gesetzgebung allein zuständig seien für die Umsetzung etwa von Lärmschutzvorschriften.
Die seit dem 1. September 2006 in Kraft getretene Fassung des Grundgesetzes sieht eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder für den so genannten „verhaltensbezogenen“ Lärm vor. „Wir müssen unseren Richtern auch die Chance geben, für die Kinder zu entscheiden. Wenn das Gesetz die Rechte der Kinder in empörender Weise einschränkt, muss das Recht für die Kinder geändert werden. Sofort“.
Der SPD-Chef betonte mit Blick auf die kontroverse Diskussion: „Kinderlärm ist regelmäßig keine Belästigung“.
Erst vor wenigen Wochen folgte das Hamburger Landgericht einer Klage von Nachbarn, die sich durch Kinderlärm des Wandsbeker Kindergartens „Marienkäfer“ genervt fühlten und ordnete die Schließung an. Heute kam es erneut zu einer Verhandlung vor dem Landgericht. Diesmal ging es um den Waldkindergarten „Kokopelli“. Ein lärmempfindlicher Nachbar beruft sich dabei auf das „Marienkäfer“-Urteil.