Per Werkvertrag die Löhne drücken

Mit immer neuen Tricks werden Arbeitnehmer um einen fairen Lohn gebracht: Die SPD-Fraktion will den Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen und setzt sich dafür ein, dass Hamburg eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene unterstützt.

„Immer mehr Unternehmen insbesondere aus dem Einzelhandel lagern zentrale Aufgaben über Werkverträge aus und umgehen damit Arbeitnehmerschutzrechte“, so Jens-Peter Schwieger, Fachsprecher Arbeit der SPD-Fraktion. „Diese Beschäftigten erhalten Dumpinglöhne, die weit unter den gesetzlich festgeschriebenen Lohnuntergrenzen liegen – und die Allgemeinheit muss die Löhne dann über Sozialleistungen aufstocken. Regaleinräumer bekommen zwischen 6 Euro und 6,50 Euro pro Stunde – davon kann niemand leben.“ In der Regel erhalten die per Werkvertrag Beschäftigten genauso Weisungen für ihre Tätigkeit wie das dort angestellte Personal und sie sind in die Strukturen des Unternehmens auch vergleichbar eingebunden. Schwieger: „Derartige Schein-Werkverträge haben nur das Ziel einer Gewinnmaximierung zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist nicht hinnehmbar. Insofern wäre es ein richtiger und wichtiger Schritt, wenn Hamburg bei der Initiative aus NRW mitzieht.“

Allein im Einzelhandel sollen derzeit rund 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr regulär, sondern nur noch per Werkvertrag beschäftigt sein. „Die Bundesregierung ist gefordert, hier dringend verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten“, so Schwieger abschließend.

Der Antrag aus Nordrhein-Westfalen sieht vor:

1. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, um weiteres Lohndumping mittels „Outsourcing“ von Aufgaben durch Werkverträge und durch Schein-Werkverträge zu verhindern.
2. Stärkung der Rechte der Betriebsräte in Bezug auf Werkverträge (Auftragsvergabe und Einsatz der Werkvertragsarbeitnehmer beim Auftraggeber).
3. Einführung von neuen Regeln bzw. Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit, Scheinwerkverträgen und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung.
4. Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzvorschriften insbesondere bei Leiharbeitsverhältnissen durch Schein-Werkverträge.
5. Erhebung statistischer Daten bzw. Beauftragung einer wissenschaftlichen Untersuchung zur offenbar zunehmenden Auslagerung von Tätigkeiten an „Werkvertragsunternehmen“.

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