Patientenverfügung und gesetzliche Betreuung
Vortrag und Gruppenberatung
Dienstag 2. Dezember 2008 15 bis 18 Uhr
Ort: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
(am Hauptbahnhof, Behinderten-Parkplatz vor Kirchenallee 24), Vortragsraum (UG)
Referentin: Ursula Wens, Rechtsanwältin, Patientenberaterin
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt oder Sie erleiden auf der Straße einen Schlaganfall: Was passiert, wenn Sie Ihre Angelegenheiten von heute auf morgen nicht mehr selbst besorgen können? Wer entscheidet für Sie, wenn Sie bewusstlos werden? Und was geschieht, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben?
Auf diese Fragen geben wir Antworten. Eine Rechtsanwältin erläutert die wichtigsten Einzelheiten der gesetzlichen Betreuung nach der seit Mitte 2005 gültigen Änderung des Betreuungsrechts.
Was können Sie tun, um eine Betreuung zu vermeiden? Wie können Sie vorsorgen, damit keine staatlichen Eingriffe nötig werden?
Vorsorgeverfügung, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt und was man beachten sollte, wenn man eine solche Verfügung aufsetzen will.
Kostenbeitrag: 15 €, für Paare 25 €
Anmeldung: bitte bis spätestens einen Tag vorher unter (040) 24832-108
oder Fax (040) 24832-290 oder E-Mail vortraege@vzhh.de