Parken nur in Fahrtrichtung erlaubt

Der ACE-Verkehrsrechtsexperte warnt Autofahrer davor, das Auto gegen die Verkehrsrichtung zu parken.

Nach langer Suche ist die freie Parklücke endlich gefunden – allerdings auf der anderen Straßenseite. Wer das Auto jetzt einfach über die Straße lenkt und am linken Straßenrand entgegen der Fahrtrichtung abstellt, riskiert 15 Euro Bußgeld. Davor warnt Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE), im Mannheimer Morgen. „Linksparken ist verboten“, betont er und verweist auf die Straßenverkehrsordnung, die vorschreibt, zum Halten oder Parken „an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren“ (§ 12, Abs. 4 StVO).

Dass entgegen der Fahrtrichtung abgestellte Fahrzeuge jedoch abgeschleppt werden, ist laut Lempp sehr unwahrscheinlich, solange das Parken dort generell erlaubt ist. Durch das Linksparkverbot sollen vor allem Rangiermanöver vermieden werden.

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