Papst-Titel: Presserat rügt „Titanic“

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats hat sich auf seiner heutigen Sitzung mit dem Papst-Cover der Zeitschrift „Titanic“ beschäftigt. 182 Beschwerden lagen hierzu vor. Das Gremium bewertete die Leserkritik als begründet und sprach gegen die Zeitschrift eine öffentliche Rüge aus.

Die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als inkontinent und mit Fäkalien beschmiert, sei entwürdigend und ehrverletzend, urteilte das Gremium. Hierdurch werde die Ziffer 9 des Pressekodex verletzt.

Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Der Presserat weiter:
„Zwar hat Satire die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen. Im vorliegenden Fall wurde die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der „Vatileaks“-Affäre gegeben. Die Person Joseph Ratzinger wird von „Titanic“ als „undichte Stelle“ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preis gegeben. Dies ist nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte das Gremium.

Das im Juli 2012 erschienene Titelbild der Satire-Zeitschrift zeigt den Papst mit gelb befleckter Soutane. Die Überschrift lautet: „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“ Auf der Rückseite der Zeitschrift ist der Papst von hinten zu sehen, seine Soutane ist braun befleckt.“

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