Panik vor dem Volk, Hoheit?

Mit dem Ruf „Schützt das Volk vor sich selbst“ sind gestern Prinzessinnen, Bankdirektoren und andere Menschen aus dem konservativen Lager in die Auseinandersetzung um den Volksentscheid eingestiegen. Dazu erklärt Farid Müller, Verfassungsexperte der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Das Volk braucht nicht vor sich selbst geschützt zu werden.“

Müller weiter: „Mit ihrer Kampagne machen diese Herrschaften deutlich, wie viel Angst sie vor den Hamburgerinnen und Hamburgern haben. Anders sind Äußerungen nicht zu erklären, die anmuten, als stünde Hamburg kurz vor der Revolution. Wer angesichts der gemäßigten Vorschläge des Volksentscheids davon spricht, die Stadt drohe handlungsunfähig zu werden, will nicht aufklären, sondern Panik machen und Angst verbreiten.“

Müller weist darauf hin, dass der Appell der Bankdirektoren und Prinzessinnen zu einem späten Zeitpunkt komme. An der seit Jahren geführten Debatte über den Umgang mit Volksentscheiden habe sich kaum eine dieser Personen beteiligt.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht bange machen lassen. Müller: „Auch wenn die CDU und ihre Sympathisanten den Hamburgerinnen und Hamburgern weis machen wollen, dass das Wohl der Stadt auf dem Spiel steht, ist das falsch. Das soll vom eigentlichen Ziel des Volksentscheids ablenken. Im Kern geht es nur darum, ob Volksentscheide einfacher und ob sie verbindlicher werden sollen.“

Besonders absurd seien die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Man merke deutlich, dass Prof. Dr. Selmer Experte für Finanz-, Steuer- und öffentliches Wirtschaftsrecht und nicht für Verfassungsrecht sei. Sonst habe er zu seinen hanebüchenen Einschätzungen nicht kommen können. „Der Volksentscheid ist verfassungsgemäß. Wäre das anders, hätte die CDU schon längst Klage vor dem Verfassungsgericht erheben müssen. Deswegen distanziert sich auch der Erste Bürgermeister von den unsinnigen Ausführungen des Professors aus Neumünster.“

Der Vorwurf, das Haushaltsrecht des Parlaments werde ausgehöhlt, sei substanzlos. Der Volksentscheid schließe Entscheidungen über Haushaltspläne ausdrücklich von der Volksgesetzgebung aus. Vor diesem Hintergrund frage man sich, ob Prof. Dr. Selmer den Entwurf überhaupt gelesen habe.

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