Ohlstedt: Lärmärger mit Kita programmiert?

Das geplante Neubaugebiet Bredenbekkamp mit 86 Wohneinheiten sorgt in Ohlstedt für Ärger, meint die GAL. Ohne Bebauungsplan und damit ohne Beteiligung von Betroffenen sollen hier im nächsten Jahr neue Doppel- und Einfamilienhäuser entstehen. Besonders betroffen ist die integrative Kindertagesstätte Kinderkreisel mit rund 90 Kindern, die mitten im zukünftigen Neubaugebiet liegt. Allerdings verfügt sie über ein Grundstück von über 3.000 qm Größe – ob es da wirklich Lärmärger geben muss?

Die GAL jedenfalls ist dieser Meinung:

Die Grenzen der neuen Grundstücke ragen bis auf wenige Meter an die KITA heran, der Außenspielplatz und die Rollstuhlzufahrt für Kinder mit Behinderung werden durch die Pläne halbiert. In unmittelbarer Nähe zur KITA sollen zudem Teiche und Gräben für die Entwässerung angelegt werden.

Christiane Blömeke, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Hat denn der CDU-Senat nichts dazugelernt? Hier wird mit der Brechstange eine Bebauung durchgesetzt, die ohne Sinn und Verstand ist. Konflikte zwischen zukünftigen Nachbarn und dem Lärm, den 90 spielende Kinder verursachen, sind doch vorprogrammiert. Außerdem ist es nicht hinzunehmen, dass die Kindergartenkinder auf die Hälfte ihres Spielplatzes verzichten müssen und Kinder im Rollstuhl ihre Zufahrt in die Kita verlieren. Mit einer solchen rücksichtslosen Planung zeigt der Senat deutlich, dass er von einer kinderfreundlichen Stadt meilenweit entfernt ist. Hier wird die von der CDU viel beschworene Vision der „wachsenden Stadt“ auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.“

Nach Ansicht der grünen Kita-Expertin ist die Planung ohne Weitsicht. Durch das Neubauvorhaben sollen hauptsächlich junge Familien angezogen werden. Angesicht der geplanten Verschlechterungen und absehbaren Konflikte stellt sich aber die Frage, wie attraktiv die Kita Kinderkreisel und das Wohngebiet für neue Bewohner sein werden.

Das Neubaugebiet Bredenbekkamp ist Teil der so genannten „2. Tranche Wohnungsbauflächen“. Grundlage der geplanten Bebauung ist ein alter Baustufenplan aus dem Jahr 1953, der für die Fläche Wohnungsbau vorsieht. Neben dem Kindergarten sind auch ökologisch hochwertige Grünflächen von der Bebauung betroffen und eine ganze Waldfläche fällt ihr zum Opfer. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für die entstehenden Schäden an Natur und Landschaft muss der Senat wegen des alten Baurechtes mit der Grundlage Baustufenplan nicht vornehmen.

Claudius Lieven, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion: „Der Senat versucht, sich durch den Rückgriff auf einen veralteten Baustufenplan über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger hinwegzusetzen und die heutigen ökologischen Anforderungen zu umgehen. Hier ist eindeutig ein neuer Bebauungsplan erforderlich.“ Die GAL-Fraktion wird daher die Einleitung eines Bebauungsplanes und die Beteiligung der Bürger einfordern.

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