Obdachlose: In Hamburg schlecht versorgt

Die sozialpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Martina Gregersen wirft Sozialsenatorin Schnieber-Jastram vor, die Situation der Gesundheitsversorgung für Obdachlose zu beschönigen.

„Hier darf sich niemand loben. An eine Gleichstellung von Obdachlosen mit Normalpatienten ist in Hamburg derzeitigen nicht zu denken“, so Gregersen. In einer Pressemitteilung hatte die Sozialsenatorin behauptet, dass sie durch die Einrichtung einer Beratungsrufnummer nun die „umfassende und regelmäßige medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen im medizinischen Regelsystem der niedergelassenen Ärzte“ sicherstelle. Über diese Rufnummer können niedergelassene Ärzte schnell und unbürokratisch Fragen zur Krankenversicherung eines obdachlosen oder wohnungslosen Patienten klären.

„Schön, dass diese Nummer eingerichtet wurde. Bei vielen Ärzten und Krankenhäusern kommt erst das Geld und dann die Behandlung. Was ist jedoch, wenn ein Wohnungsloser medizinische Versorgung benötigt und in keiner Hamburger Datei geführt wird, weil er nicht aus Hamburg stammt?“

Ein sehr großer Teil der obdachlosen Menschen in Hamburg leidet an Erkrankungen, die behandlungsbedürftig sind, aber meist nicht behandelt werden. Obdachlose sterben aufgrund ihrer schlechten gesundheitlichen Situation und Versorgung erheblich früher. Ihr erreichtes Durchschnittsalter liegt bei nur 46 Jahren, viele sterben an Bagatellkrankheiten. „Dieser Zustand ist beschämend und zeigt, dass bei weitem nicht alle die Hilfe bekommen, die sie benötigen“, so Gregersen.

Gregersen kritisiert die Aussage der Senatorin, dass wohnungslosen Menschen eine umfassende gesundheitliche Versorgung geboten werde, und ihre Aufforderung, diese Angebote auch in Anspruch zu nehmen.

„Diese Aufforderung zeigt die ganze Unkenntnis der Senatorin in diesem Bereich. Denn manche Krankenhäuser führen ernste Beschwerden von Wohnungslosen auf Alkohol und Drogenkonsum zurück und entlassen die Menschen, ohne ihnen eine ordentliche Untersuchung und Behandlung zukommen zu lassen. Nach Aussage des Rechtsmediziners Prof. Püschel in einer heutigen Pressekonferenz von Verbänden und karitativen Einrichtungen führte dies in einigen Fällen zu nachweisbaren Fehl- oder Unterbehandlungen mit Todesfolge!“

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