O2 soll Unrechtsgewinn herausgeben

Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert von dem Mobilfunkunternehmen O 2, den wegen der falschen DM/Euro-Umrechnung erzielten Gewinn herauszugeben. „Es könnte um einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe gehen“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale.

O 2 – vormals VIAG-Interkom – hatte im Herbst 2001 jeweils die Minutenpreise fürs Telefonieren von DM in Euro umgerechnet. Durch die Umrechnung dieser Kleinstbeträge entstanden in der monatlichen Gesamtrechnung erhebliche Rundungsdifferenzen zu Lasten der Kunden. Die Verbraucherzentrale verlangte, dass richtigerweise nur der Endbetrag der monatlichen Telefonrechnung mit dem DM/Euro-Faktor 1,95583 umzurechnen sei. Der Mobilfunkbetreiber weigerte sich.

Das Landgericht München, das zur Entscheidung angerufen wurde, legte das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vor, da es um europäisch geltende Umrechnungsregeln ging. Der folgte der Auffassung der Verbraucherschützer. Folgerichtig entschied ebenso das Landgericht München am 3. Mai 2005 (33 O 3385/02, rechtskr.).

Damit kann es nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht sein Bewenden haben. „O 2 hat mit der falschen Euro-Umrechnung Zusatzgewinne eingeheimst, die dem Unternehmen nicht zustehen und die es nicht behalten darf“, fordert Hörmann.

Unrechtsgewinne abschöpfen – das geht aufgrund einer seit dem 8. Juli 2004 geltenden Vorschrift im Wettbewerbsrecht (§ 10 UWG). Bei der Schätzung der Höhe des Gewinns gehen die Hamburger von einer Differenz pro Kunde und Monat von 1 Euro aus. Da die genaue Höhe dieser Differenz, die Dauer der Umrechnungspraxis und die Zahl der betroffenen Kunden den Verbraucherschützern nicht bekannt ist, verlangen sie mit der jetzt eingereichten Klage darüber Auskunft von O 2.

Bei 400.000 betroffenen Kunden und einem Zeitraum seit Herbst 2001 betrüge der Unrechtsgewinn bis heute gut 30 Millionen Euro. Bei 100.000 betroffenen Kunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bis zur von O 2 behaupteten Anpassung (11 Monate), ergibt sich ein Unrechtsgewinn von knapp 1,2 Mio. Euro.

„Wie hoch der Unrechtsgewinn genau ist, können wir ohne Blick in die Bücher nicht beziffern“, so Hörmann. Die Verbraucherzentrale forderte O 2 daher auf, Auskunft über die Höhe des Gewinns zu erteilen. Doch das Unternehmen kam der Aufforderung nicht nach. Die Verbraucherzentrale erhob daraufhin jetzt Auskunftsklage beim Landgericht München.

Die Hamburger Verbraucherschützer betreten mit diesem Verfahren rechtliches Neuland. Gewinnabschöpfungsprozesse sind bislang kaum geführt worden. Erstmals hat ein Verfahren einen Streitwert von mehr als 1 Million Euro. Die Verbraucherschützer erwarten keinen materiellen Vorteil, denn der abgeschöpfte Unrechtsgewinn fließt laut Gesetz in die Staatskasse. „Das Prozessrisiko könnten wir nicht tragen. Es wurde durch den Prozessfinanzierer FORIS AG übernommen. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt Edda Castelló, Leiterin Recht der Verbraucherzentrale.

„Verbraucher täuschen und die daraus gewonnenen Gewinne einstreichen – das schadet sowohl den Kunden als auch den Wettbewerbern und muss Konsequenzen haben. Der Gewinnabschöpfungsparagraf darf nicht toter Buchstabe bleiben“, fordert Hörmann.

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