SPD-Justizexperte Rolf-Dieter Klooß hat die Rüge des Hanseatischen Oberlandesgerichts wegen der mutmaßlichen Bestechung eines Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel als „in hohem Maße ungewöhnliche Kritik an Justizbehörde und Anstaltsleitung“ bezeichnet. Dass das Gericht die Formulierung „Bestechung“ vermieden hat, ändere an den Tatsachen nichts.
„Es wird jetzt bestätigt, was wir schon nach der Beantwortungen von kleinen Anfragen und der Thematisierung im Rechtsausschuss vermutet haben: Die Justizbehörde hat Einfluss auf das Verhalten eines Strafgefangenen genommen, um ihm seine Ansprüche gegen Behörde und Anstaltsleitung abzukaufen. Es ging ihr darum, einen strafrechtlichen Vorgang gegen den Anstaltsleiter zu beenden. Wir werden weitere Einblicke in diesem Komplex bekommen. Ich fürchte, dass der aktuelle Fall nur die Spitze eines Eisberges ist“, sagte Klooß.