Vor einem Jahr kündigte die Sozialbehörde ein neues Hilfekonzept für Obdachlose in Hamburg an. Das Ergebnis, wie bei den meisten Ankündigungen der Behörde: Verbessert hat sich nichts, die Menschen bleiben weiter in Not.
Die GAL macht die mangelhafte Betreuung von Obdachlosen in Hamburg zum Thema in der Bürgerschaft. Vor knapp einem Jahr habe die Sozialbehörde die Hilfe für Wohnungsnotfälle mit einem so genannten Fachstellenkonzept neu organisiert. Die Beratung und Unterstützung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sei damit aber nicht verbessert worden.
„Das vor einem Jahr eingeführte neue Hilfesystem für Wohnungsnotfälle ist selbst ein Notfall. Vieles läuft gar nicht oder nur schleppend, Menschen bleiben in Not“, sagte die sozialpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Martina Gregersen heute in der Bürgerschaftsdebatte.
Wie eine aktuelle Große Anfrage der GAL-Fraktion ergab, konnte weder die Vermittlung der beim staatlichen Träger „pflegen und wohnen“ öffentlich untergebrachten Personen in eine eigene Wohnung verbessert werden, noch die Versorgung obdachloser, auf der Straße lebender Personen.
Im Zeitraum Juli 2005 bis März 2006 konnten statt der geplanten 600 lediglich 99 Personen zusätzlich mit Wohnraum versorgt werden. Die Zahl der bei „pflegen und wohnen“ untergebrachten wohnungslosen Menschen hat sich seit Einführung des Fachstellenkonzepts im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 Prozent von 2.584 auf 2.852 erhöht. „Die Hamburger Umsetzung des Fachstellenkonzepts erweist sich als halbherziger und dadurch unzureichender Versuch, obdachlosen Menschen gezielt Hilfe anzubieten. Hier sind schnelle Nachbesserungen nötig“, so Gregersen.
Zwar werde das neue Hilfesystem, das auf einem Praxisleitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen basiere und in vielen deutschen Städten bereits erfolgreich umgesetzt sei, von der GAL im Prinzip begrüßt. Es soll mit den Säulen Wohnungserhalt, Wohnungsintegration, öffentliche Unterbringung und aktivierende Hilfe das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit nennenswert entschärfen und dauerhaft lösen. Dazu wurden in den Bezirken so genannte Fachstellen eingerichtet. Diese sollen obdach- und wohnungslosen Menschen Hilfe aus einer Hand bieten, indem sie den Bedarf an Unterstützung ermitteln und die unterschiedlichen Hilfeangebote staatlicher Stellen und freier Träger vernetzen.
Aus der Antwort auf die Große Anfrage der GAL (Drs. 18/4372) gehe aber hervor, dass die Behörde weder die strukturellen Voraussetzungen für eine gezielte Hilfe geschaffen habe, noch die Hilfeprozesse optimal organisiere. So gäbe es bisher noch immer keinen Gesamthilfeplan, der für alle bezirklichen Fachstellen verbindlich sei. Er befinde sich nach einem Jahr noch immer in der Erarbeitung! Aufgabe eines Gesamthilfeplanes sei es, für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ein planvolles und abgestimmtes Handeln mehrerer Stellen auch über einen längeren Zeitraum sicherzustellen, um sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
Auch die Zusammenarbeit mit den in freier Trägerschaft befindlichen sozialen Kontaktstellen der Bezirke klappe nicht. Beratungs- und Hilfeleistungen dieser Stellen müssten von den obdachlosen Menschen umständlich beim Amt beantragt werden – und das obwohl dieser Personenkreis bekanntermaßen große Ängste und Scheu habe, behördliche Stellen aufzusuchen. Dadurch kämen viele Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe hätten, nicht mehr wieder in die Einrichtung.
„Das Vorgehen ist dilettantisch“, stellte Gregersen deshalb heute fest.