Neupack-Bosse scheitern mit Streikverbot

Sieg der Neupack-Arbeiter: Ihre Firmenleitung wollte den von der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE) unterstützen Streik vom Arbeitsgericht Verden untersagen lassen. Die Richter wiesen aber den Antrag der Geschäftsführung klar ab. Nun warten alle, ob es endlich zu einer Vermittlung kommt.

Jan Eulen, Bezirksleiter Hamburg/Harburg der IG BCE: „Die Neupack-Eigentümerfamilie Krüger ist mit dem Versuch gescheitert,
unseren Arbeitskampf in Hamburg und Rotenburg zu kriminalisieren. Vor dem
Arbeitsgericht in Verden haben wir eindrucksvoll und gerichtsfest darlegen
können: Die ohnehin haltlosen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage.
Wir werten die Entscheidung auch als deutliches Signal an die Familie
Krüger, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um dort eine Lösung zu
erreichen.

Damit ist auch klar: Wir kämpfen für unser gutes Recht, für gerechte
Einkommen, transparente Entgeltsysteme und bessere Arbeitsbedingungen. Die
Eigentümerfamilie Krüger dagegen muss sich vorhalten lassen, mit Anzeigen
und Einstweiligen Verfügungen den gerade im Streik unabdingbaren Dialog
zwischen den Parteien unterbunden zu haben.

Gleichzeitig hat das Gericht auch eine Entscheidung mit bundesweiter
Bedeutung gefällt, die die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft, des
Sozialstaates und der Sozialpartnerschaft berührt: Neupack wollte
offenkundig erreichen, dass Streiks nicht spürbar sind. Eine Entscheidung in
diesem Sinn allerdings hätte das Recht auf einen Arbeitskampf ausgehöhlt.
Das Arbeitsgericht hat bestätigt: Unternehmen und damit auch Neupack müssen,
wie es unserer Verfassungsordnung entspricht, betriebliche Einschränkungen
im Arbeitskampf akzeptieren.“

Die Beschäftigten setzen jetzt darauf, dass das von
IG BCE-Vorsitzenden Michael Vassiliadis angebotene Spitzengespräch zwischen
ihm und den Neupack-Eigentümern zustande kommt. Bisher schweigt die Firmenleitung sich dazu aus.

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