Neues Personalvertretungsrecht stärkt Beteiligung

„Wir halten Wort – auch beim Thema Mitbestimmung. An vielen Stellen werden jetzt die unter dem CDU-Senat gekappten Mitspracherechte der Personalräte in der Hamburger Verwaltung wieder gestärkt“, betont der SPD-Abgeordnete Wolfgang Rose, Koordinator der SPD-Fraktion für die Kontakte mit den Gewerkschaften, mit Blick auf das neue Personalvertretungsrecht. „Das ist eine gute Nachricht, gerade in Zeiten, in denen Hamburgs Verwaltung vor großen Herausforderungen steht. Zwischen den Belangen der Bediensteten und der Dienststellen einen Ausgleich zu finden, ist nicht immer einfach. Aber die jetzt gefundenen Lösungen sind ein vernünftiger Kompromiss und fördern die Beteiligungskultur. Die Personalräte werden wieder stärker als Partner wahrgenommen und erhalten deutlich effektivere Mitspracherechte. Denn klar ist: Der öffentliche Dienst, seine Bediensteten und ihre Personalvertretungen sind für eine gute Verwaltung unverzichtbar – das bekräftigt diese Reform nachdrücklich. Wir werden eine gute Beratung und Beschlussfassung in der Bürgerschaft dazu durchführen und hoffen auf breites Einvernehmen.“

Hintergrund:
Mit der grundlegenden Änderung des Personalvertretungsrechts im Jahr 2005 (Drs. 18/2240, 18/3263) wurden die Mitspracherechte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in erheblichem Maße eingeschränkt. Unter dem Vorwand verfassungsgerichtlicher Vorgaben hat die damalige CDU-Alleinregierung die Mitbestimmungstatbestände sowohl quantitativ als auch qualitativ beschnitten. Dabei sind Spielräume vorhanden, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Hamburg umzusetzen, ohne die Bedeutung der Personalräte gering zu schätzen. Die Forderung nach einer Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsrechts war der erste Antrag der SPD-Fraktion in dieser Wahlperiode. Nach ausführlichen Prüfungen und Erörterungen hat der Senat nun der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf vorgelegt.

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