Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat den Sozialindex (KESS-Index) der allgemeinen Schulen wissenschaftlich überprüfen und neu justieren lassen. Der Sozialindex bildet die soziale Lage der Schülerschaft jeder Schule auf einer sechsstufigen Skala von 1 (stark belastete soziale Lage) bis 6 (bevorzugte soziale Lage) ab. Je nach Einstufung werden einer Schule unterschiedlich viele Lehrkräfte für kleinere Klassen, sprachliche und sonderpädagogische Förderung zugewiesen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des behördlichen Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) haben im Rahmen der Überprüfung Schülerinnen und Schüler sowie Eltern jeder Schule befragt und die Sozialdaten aller Wohngebiete ausgewertet. Im Ergebnis hat sich die soziale Lage der Schülerschaft im Vergleich zu den Erhebungen von 2003 und 2005 an Grundschulen und Gymnasien etwas verbessert, an Stadtteilschulen etwas verschlechtert.
Grundschulen: Bei 64 Grundschulen der 192 staatlichen Grundschulen und 12 Grundschulabteilungen an Stadtteilschulen hat sich die soziale Lage der Schülerschaft verbessert. Deshalb werden 56 Grundschulen um eine Stufe, sieben Grundschulen um zwei Stufen und eine Grundschule um drei Stufen angehoben. Bei 42 Grundschulen hat sich die soziale Lage der Schülerschaft verschlechtert. Deshalb werden 41 Grundschulen um eine Stufe und eine Grundschule um zwei Stufen abgesenkt.
Stadtteilschulen: Bei zehn der 57 Stadtteilschulen hat sich die soziale Lage der Schülerschaft gegenüber der letzten Erhebung verbessert. Entsprechend werden acht Stadtteilschulen um eine Stufe und zwei Stadtteilschulen um zwei Stufen angehoben. Bei 19 Stadtteilschulen hat sich dagegen die soziale Lage der Schülerschaft verschlechtert. Diese Stadtteilschulen werden um eine Stufe abgesenkt.
Gymnasien: Bei den 60 Gymnasien hat sich die soziale Lage seit der letzten Erhebung in 18 Fällen verbessert. In allen 18 Fällen führt dies zu einer Hochstufung des Sozialindex um eine Stufe. Dagegen hat sich an fünf Gymnasien die soziale Lage um eine Stufe verschlechtert.
Die Personalzuweisung für die Schulen wird jetzt behutsam und schrittweise an die neuen Sozialindizes angepasst und durch veränderte Personalzuweisung umgesetzt. Zum Schuljahr 2013/14 werden zunächst nur die Stellen für die Sprach- und sonderpädagogische Förderung angepasst. Ab dem Schuljahr 2014/15 werden dann jährlich aufwachsend bei neuen Schulklassen die Klassengrößen angepasst. Somit erstreckt sich der Anpassungsprozess bis zum Schuljahr 2017/18. Zwischen den Schulen wird es dabei zu Personalverschiebungen kommen. Einige Schulen bekommen mehr, andere weniger Personal zugewiesen. Insgesamt bleibt die Personalausstattung der allgemeinen Schulen fast gleich.